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Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
- das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar
- die umliegende Bebauung ist für Art und Maß der Bebauung maßgeblich
- die individuelle Bebaubarkeit hat der Käufer allein zu prüfen.
- das Grundstück ist bereits erschlossen
- Kosten für den Abriss und die Entsorgung der verbliebenen Bebauung übernimmt der Käufer
Das Grundstück befindet sich im grünen Ortsteil Ochsendes Bezirks Bergedorf. In einer ruhigen Seitenstraße ist dies kleine gewachsene Wohngebiet mit wenig Anliegerverkehr sehr angenehm und man spürt kaum den Trubel der Stadt. Als Teil der Vier- und Marschlande ist diese Gegend gerade für seinen hohen Freizeitwert bekannt. Ausgedehnte Radtouren und schöne Spaziergänge an der Dove-Elbe machen diese Lage sehr beliebt. Einkäufe und sonstige Erledigungen des täglichen Bedarfs können fußläufig im direkten Umkreis innerhalb von 10 Minuten bei verschiedenen Supermärkten gemacht werden. Eine gute Busverbindung ist direkt vor der Tür vorhanden. Über die B 5 und die A 25 gelangt man in ca. 20 Minuten in die Hamburger City und zum Hauptbahnhof sowie zum . Das Bergerdorfer Schloss und die Sachsentor-Passage laden zum bummeln und erholen ein. Kindergärten, Grundschulen sowie sämtliche weitere Schulformen mit zwei namhaften Gymnasien sind ebenfalls in Bergedorf angesiedelt. Die insgesamt 644 qm können mit einem Einfamilienhaus in eingeschossiger Bauweise bebaut werden. Die gültige GRZ laut B-Plan liegt bei 0,2, was einer Grundfläche von ca. 130 qm entspricht. Maximal sind zwei Wohneinheiten darstellbar. Die Erstellung einer Garage oder eines Carports ist auf dem Grundstück möglich. Für weitere Informationen rufen Sie uns gerne an.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.