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Das 1966 errichtete Architektenhaus in Split-Level Bauweise empfängt Sie über einen schönen Eingangsbereich und führt Sie in das Haus mit Backsteinelementen. Auf vier Ebenen befinden sich acht Zimmer mit großflächigen Glasfronten. Der großzügige und helle Wohn-und Essbereich bietet genügend Platz zur freien Entfaltung. Hier haben Sie direkten Zugang auf den Südbalkon und können den weitläufigen und eingewachsenen Garten bewundern. Eine mögliche Küche und ein Gäste-WC sind ebenfalls auf dieser Ebene zu finden. Auf der obersten Ebene sind fünf Zimmer und ein Badezimmer. Auf dieser Ebene können Wohnen und HomeOffice ideal getrennt werden. Auf der unteren Ebene bietet sich genügend Stauraum und das Potential weitere Zimmer als Wohnräume zu nutzen. Gästezimmer, Kinderzimmer oder ein Fitnessbereich, was auch immer Ihnen vorschwebt, Sie haben die Wahl. Auch die Garage ist über diese Ebene zu erreichen. Über eine Treppe gelangen Sie auf die unterste Ebene, welche über einen Saunabereich und einem gemütlichen Kaminzimmer mit Backsteinelementen mit großer Glasfront verfügt. Über die Terrassentür gelangen Sie zu einem großzügigen gepflasterten Außenbereich, der zum Entspannen und Wohlfühlen einlädt. Der Garten in Südausrichtung schließt sich nahtlos daran an und besticht durch seine Privatsphäre, da er nicht einsehbar ist. Das Architektenhaus besticht durch seine ruhige Lage und die vielfältige Nutzbarkeit der einzelnen Ebenen.
Das grüne und stadtnahe Bubenreuth bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur. Schule, Kindergärten, Sportverein sowie Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sind vor Ort. Erlangens Innenstadt ist in nur 10 Minuten mit dem PKW oder dem Fahrrad erreichbar. Die Bahnverbindung ist sehr gut, ebenso fährt halbstündlich ein Bus. Das angebotene Haus befindet sich südlich, in sehr guter, ruhiger und gehobener Lage der Ortschaft.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.