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Im Folgenden stellen wir Ihnen eine einmalige Chance für Kapitalanleger vor. Im Herzen von Oberthal gelegen befindet sich dieses sehr gepflegte Wohn- und Geschäftshaus.
Das Gebäude wurde etwa 1968 zunächst als Flachbau errichtet und im Jahre 1998 um zwei Geschosse ergänzt, diese bilden heute die beiden Wohneinheiten. Bei der letzten baulichen Veränderung im Jahre 2001 wurde die Gewerbeeinheit um einen linken Flügel erweitert.
Somit teilt sich die Immobilie wie folgt auf:
- Gewerbeeinheit: ca. 130 m ²
- Obergeschoss: ca. 100 m²
- Dachgeschoss + Spitzboden: ca. 115 m²
Das Objekt ist derzeit vollständig vermietet und erzielt eine Jahresmiete von 26.832 €.
Das Angebot wird durch insgesamt 6 Stellplätze – jeweils zwei vor, neben und hinter dem Haus – abgerundet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr Team von Engel & Völkers Saarbrücken!
Das MFH befindet sich im Ortszentrum der Gemeinde Oberthal. Die Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig und in unmittelbarer Nähe zu erreichen.
Oberthal bietet außerdem eine gute Infrastruktur und eine hervorragende Verkehrsanbindung an den ÖPNV. In unmittelbarer Nähe zum Haus befindet sich eine Bushaltestelle in Richtung St. Wendel, der nächstgelegene Bahnhof befindet sich 5km entfernt in Namborn.
Über die Gemeinde Tholey lässt sich außerdem innerhalb von 15 Fahrminuten die A8 erreichen, wodurch eine zügige Anbindung an die Landeshauptstadt Saarbrücken oder Trier ermöglicht wird.
Als Teil des Naturparks Saar-Hunsrück liegt Oberthal lediglich 15 Fahrminuten entfernt von touristischen Attraktionen wie dem Schaumberg und dem Bostalsee, die einen hohen Freizeitwert bieten.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.