Was sind einige der wichtigsten Ausgaben?
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3 % des Vertragspreises oder des objektiven Wertes – je nachdem, welcher Wert höher ist. Zu diesem Betrag kommen weitere 3 % zugunsten der Kommunalverwaltung hinzu, wodurch sich die Gesamtsteuer auf 3,09 % erhöht. Sie geht ausschließlich zu Lasten des Käufers.
Beim Kauf einer Erstwohnung gibt es erhebliche Steuererleichterungen. Beim Kauf einer Wohnung beträgt der Steuerfreibetrag 200.000 Euro für Unverheiratete und 250.000 Euro für Verheiratete, zuzüglich 25.000 Euro für jedes Kind.
Übersteigt der Wert der Immobilie diese Grenzen, wird die Befreiung bis zur Höhe des entsprechenden Steuerfreibetrags gewährt; auf den darüber hinausgehenden Wert ist Grunderwerbsteuer zu entrichten.
Beispiel:
Ein verheirateter Käufer mit zwei Kindern möchte eine Erstwohnung im Wert von 320.000 Euro erwerben. Der steuerfreie Betrag beläuft sich auf 300.000 Euro (250.000 + 2 × 25.000).
Er zahlt nur auf die restlichen 20.000 Euro eine Steuer von 3 %, also 600 Euro.
Das Notarhonorar liegt in der Regel zwischen 0,80 % und 1 % des Immobilienwerts, wobei der Prozentsatz mit steigendem Preis stufenweise sinkt. Hinzu kommen 24 % Mehrwertsteuer sowie feste Gebühren für Seiten, Kopien und Erklärungen. Beispielsweise belaufen sich die Notarkosten auf etwa 1 % inklusive Mehrwertsteuer, wobei die Kosten vom Käufer zu tragen sind.
Das Honorar des Ingenieurs liegt zwischen 150 und 500 Euro, je nach Größe und Komplexität der Immobilie. Es bezieht sich hauptsächlich auf die Ausstellung des elektronischen Gebäudeausweises und des Energieausweises. Der Verkäufer trägt die Kosten für das Honorar des Ingenieurs für die Bescheinigung und den elektronischen Gebäudeausweis der Immobilie, den Energieausweis sowie die eventuelle Regularisierung von nicht genehmigten Bauarbeiten.
Auch wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht verpflichtend ist, wird sie dem Käufer dringend empfohlen. Das Honorar des Rechtsanwalts liegt in der Regel zwischen 0,5 % und 1 % des Immobilienwerts.
Die proportionale Eintragungsgebühr beträgt bei Kauf- und Verkaufsgeschäften 5 Promille (5‰) des Immobilienwerts; zusätzlich fällt eine Pauschalgebühr von 12 Euro pro Eintragung an.
Beim Grundbuchamt beträgt die Eintragungsgebühr 0,475 % zuzüglich 24 % Mehrwertsteuer.
Zwei weitere Punkte, die Sie wissen sollten:
Die Mehrwertsteuer in Höhe von 24 % auf Neubauten ist bis zum 31.12.2026 ausgesetzt, ebenso wie die Wertzuwachssteuer auf Immobilien, die den Verkäufer betrifft. Das bedeutet, dass diese Steuern derzeit für keinen der beiden Parteien Kosten verursachen.