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Engel & Völkers Ratzeburg
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Nina Fait-Samelke
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
961 m²Das hier angebotene Baugrundstück liegt in der beschaulichen Gemeinde Groß Disnack im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein. Den Charakter des 100-Einwohner-Dorfes prägen u.a. die landwirtschaftlichen Betriebe, Fachwerkhäuser, ein gut erhaltenes Kopfsteinpflaster sowie viele Steinmauern. Die früheste urkundliche Nachricht über das Dorf Groß Disnack stammt aus dem Jahr 1517. Heute umschließt die Gemeinde eine Fläche von 600 Hektar, davon sind 337 Hektar Wald. Die nächst größeren Städte Ratzeburg und Mölln sind in nur wenigen Autominuten zu erreichen. Diese bieten ein reichhaltiges Angebot an Einzelhandelsgeschäften des täglichen Bedarfs sowie einer Vielzahl an kulturellen und gesellschaftlichen Einrichtungen. Kinder werden im Ort abgeholt und in Ratzeburger Schulen unterrichtet. Darüber hinaus fährt der Schulbus direkt von der Haltestelle Einhaus (Hauptstraße) in Richtung Buchholz über Groß Sarau bis nach Lübeck (ZOB). Kleinkinder haben die Möglichkeit, den Kindergarten in Buchholz zu besuchen. Sollte Sie trotz allem das Fernweh packen, so lassen sich über die A20 und A24 Hamburg, Schwerin, Rostock und Berlin schnell erreichen. Über die B207, die „Alte Salzstraße,“ führt der Weg von Ratzeburg gen Norden nach Lübeck und gen Süden nach Lüneburg. Alternativ können Sie die L221 über Klempau Richtung Lübeck befahren.
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Demolierung 1, 23909, Ratzeburg
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.