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Engel & Völkers Eutin
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W-02R2PI – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Marie Kuchel
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
52.502 m²Das Baugrundstück mit der landwirtschaftlichen Fläche befindet sich im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Hier in der Gemeinde Giekau mit dem Ortsteil Gottesgabe haben Sie ein Idyll vor der Haustür. Die Landschaft ist durch Äcker, Wiesen, Wälder und seine Seen geprägt. Die Flächen liegen in einem Landschaftsschutzgebiet und die Nähe zu geschützten Lebensräumen bietet Ihnen eine schöne und natürliche Umgebung. In der Nähe befindet sich auch eine Badestelle am Selenter See, die bei Ortsansässigen sowie auch bei den Nachbargemeinden und den Feriengästen im Sommer beliebt ist. In der direkten Nähe gibt es eine Grundschule und einen Kindergarten. Für die an Pferden Interessierten gibt es Reitmöglichkeiten in direkter Nachbarschaft und schöne Möglichkeiten sich in der Natur aufzuhalten. Die Dinge des täglichen Lebens bekommen Sie in den nahe gelegenen Ortschaften Lütjenburg und Selent, die ca. 7-9 km entfernt sind. Durch die Bundesstraßen 202 und 430 ist das Baugrundstück gut zu erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Markt 14, 23701, Eutin
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.