Beim gemeinsamen Erwerb beider Wohnungen stehen insgesamt ca. 94,41 m² Wohnfläche mit zwei Schlafzimmern und zwei Badezimmern zur Verfügung. Beide Einheiten befinden sich in derselben Wohnanlage und sind über ein eigenes Treppenhaus separat erreichbar. Dadurch bleiben sie eigenständig nutzbar und können dennoch gemeinsam erworben werden.
Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt über ca. 46,84 m² Wohnfläche, eine ca. 22 m² große, überdachte Terrasse und einen eigenen Garten. Die Wohnung im 1. Stock bietet ca. 47,57 m² Wohnfläche sowie einen nach Süden ausgerichteten Balkon. Beide Einheiten verfügen über helle Wohnbereiche und gut geschnittene Grundrisse.
Zur Erdgeschosswohnung gehört ein eigener Tiefgaragenstellplatz. Beide Wohnungen haben ein eigenes Kellerabteil, das Kellerabteil der Erdgeschosswohnung ist zusätzlich mit einer Dusche und einem WC ausgestattet. Eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche steht ebenfalls zur Verfügung.
Der gemeinsame Erwerb eröffnet verschiedene Möglichkeiten: Beide Wohnungen können beispielsweise gemeinsam für mehrere Generationen genutzt, teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet oder vollständig als Kapitalanlage eingesetzt werden.