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Engel & Völkers MC Berlin-Brandenburg
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W-02R8DW – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sabine Kruse
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Zimmer
12Schlafzimmer
7Badezimmer
5Terrassenoberfläche
20 m²Wohnfläche
620 m²Gesamtfläche
810 m²Grundstücksfläche
1.000 m²Garagen
1Stellplätze
2Baujahr
1906Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
145.36 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, Gasheizung, SolarheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDer charmante Stadtteil Lichterfelde-West ist mit seiner Vielfalt an herrschaftlichen Villen unterschiedlichster historischer Baustile, seinen großen Gärten und Alleen als eines der ältesten Villenviertel Berlins bekannt. Der in großen Teilen denkmalgeschützte Baubestand erzählt noch heute die bewegte Geschichte dieses einmaligen Stadtteils im attraktiven Südwesten der Hauptstadt. Heute gilt Lichterfelde-West als bevorzugtes Wohngebiet für einkommensstarke Familien, die ein Leben im Grünen mit der Bequemlichkeit des Stadtlebens verbinden möchten. Die Infrastruktur ist ausgezeichnet: Vom Standort aus gesehen, befinden sich eine Bäckerei und eine Apotheke „um die Ecke“. Den charmanten Stadtkern von Lichterfelde-West erreichen Sie in nur wenigen Minuten. Hier erwarten Sie bekannte Bio-Märkte, Cafés und eine erfrischende Fülle von inhabergeführten Geschäften.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.