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Wichtige Erkenntnisse:
Immobiliensteuer in Dubai fällt für Wohnimmobilien nicht an, doch es gibt bestimmte Gebühren und laufende Kosten
Niedrige Transaktionskosten, keine Steuer auf Mieteinnahmen und hohe Mietrenditen machen Dubai für Investoren attraktiv
Käufer sollten Übertragungsgebühren, Servicegebühren und Wohngebühren kennen, um realistisch zu kalkulieren
Beim Kauf einer Immobilie gehört die Immobiliensteuer weltweit zu den größten Kostenpunkten, die Investoren berücksichtigen müssen. Doch für Investoren und Käufer bietet Dubai zahlreiche Vorteile im Bereich Immobilien.
Dubai ist bekannt als beliebtes Steuerparadies für Immobilien. Da es keine direkte Immobiliensteuer auf Wohnimmobilien gibt, zieht die Stadt viele Käufer an. Dennoch gibt es im Rahmen des Immobiliensystems von Dubai spezifische Gebühren und Kosten, die vor dem Kauf berücksichtigt werden müssen.
Dieser Blog bietet einen kurzen Überblick über die Immobiliensteuer in Dubai, das Steuersystem, häufige Missverständnisse, Vorteile und weitere relevante Informationen.
Inhaltsverzeichnis
Das Steuersystem für Immobilien in Dubai verstehen
Vorteile des Steuersystems für Immobilien in Dubai
Häufige Mythen über Immobiliensteuern in Dubai
Gebühren & Kosten für Immobilienbesitzer in Dubai
2026 ausblick: Dubai im globalen umfeld steigender immobiliensteuern
Immobilienbesteuerung bei off-plan-projekten
Auswirkungen der steuerstruktur Dubais auf ROI und nettomietrendite
Fazit
Ja, in Dubai wird keine Immobiliensteuer für Eigentümer erhoben – das bildet die Grundlage des Steuersystems. Dennoch gibt es Kosten wie Registrierungsgebühren und Servicegebühren, die als Teil des Steuersystems für Immobilien in Dubai betrachtet werden könnten.
Es ist wichtig, sich mit diesen Kosten vertraut zu machen, egal ob es sich um private oder gewerbliche Immobiliensteuern in Dubai handelt.
Beispielsweise beträgt die Übertragungsgebühr für Immobilien in Dubai 4 % des Immobilienwertes. Immobilienbesitzer und Mieter müssen außerdem eine laufende Wohngebühr zahlen, die 5 % des durchschnittlichen Mietwerts der Immobilie beträgt und über die DEWA-Rechnung abgewickelt wird.
Weitere Kosten, die als ähnlich zur Immobiliensteuer in Dubai betrachtet werden könnten, sind:
Kaution für Mietobjekte: In der Regel 5 % der jährlichen Miete für unmöblierte Immobilien oder 10 %, wenn die Immobilie möbliert ist.
Hausversicherungskosten: Diese oft übersehene Kostenposition variiert je nach Immobilientyp, -größe und -lage.
Servicegebühren für Immobilien: Diese Gebühren, auch als Wartungsgebühren bekannt, müssen von allen Immobilieneigentümern in Dubai bezahlt werden, um die Instandhaltung gemeinschaftlicher Bereiche der Community zu decken.
DEWA-Gebühren: Gebühren für Wasser und Strom. Jeder Hauseigentümer muss sich bei DEWA registrieren, um Versorgungsleistungen einzurichten.
Welche Vorteile können Immobilieneigentümer aus dem Steuersystem für Immobilien in Dubai ziehen? Hier ist eine kurze Übersicht:
Keine Immobiliensteuer: Geringere Gesamtkosten für Eigentümer im Vergleich zu anderen Ländern, was es ermöglicht, einen höheren Anteil an Mieteinnahmen als Gewinn zu behalten.
Niedrige Transaktionskosten: Neben der fehlenden Immobiliensteuer sind die Transaktionskosten in der Regel geringer als in anderen Metropolen weltweit.
Hohe Mietrenditen: Dubai bietet attraktive Mietrenditen von 5–8 %, die im internationalen Vergleich sehr wettbewerbsfähig sind.
Keine Steuern auf Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne: Dies macht Investitionen in Immobilien besonders lukrativ.
„Immobiliensteuer in Dubai ist hoch“: Tatsächlich gibt es keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragssteuer und keine Immobiliensteuer auf Wohnimmobilien.
„Gewerbesteuer ist hoch“: Gewinne von Unternehmen können einer Körperschaftssteuer von 9 % unterliegen, und der Verkauf von Gewerbeimmobilien unterliegt einer Mehrwertsteuer von 5 %.
„Versteckte Kosten sind hoch“: Während es Kosten gibt, die berücksichtigt und eingeplant werden müssen, sind diese im Vergleich zu globalen Standards in der Regel sehr niedrig.
Immobilieneigentümer sollten die anfallenden Gebühren kennen. Hier sind einige davon:
Übertragungsgebühr für Immobilien: 4 % des Verkaufspreises der Immobilie (Dubai Land Department-Gebühr)
Hypothekenregistrierungsgebühr (falls zutreffend): 0,25 % der Hypothekensumme plus AED 290
Gemeindegebühr: Auch bekannt als Wohngebühr in Dubai: 5 % des jährlichen Mietwerts der Immobilie
Maklerprovision: 2 % für Wohnimmobilienverkäufe und 5 % für Mietverträge
Mehrwertsteuer (VAT): 5 %
Ejari-Registrierung: AED 155 über die Dubai REST-App (ohne MwSt.), AED 219,75 (inklusive Gebühren und MwSt.)
Für Investoren, die ihre Immobilienstrategie mit Blick auf 2026 bewerten, zeigt sich Dubais Position weiterhin bemerkenswert stabil. Es gibt keinerlei Hinweise auf die Einführung einer jährlichen Immobiliensteuer im Emirat, während viele etablierte Märkte den gegenteiligen Weg einschlagen.
Im Vereinigten Königreich sorgen höhere Grunderwerbsteuern für Zweitimmobilien, eine strengere Prüfung ausländischer Eigentümerstrukturen sowie anhaltende Diskussionen über Vermögens- und Immobilienbesteuerung für zunehmenden Druck auf Wohnimmobilieninvestoren. Ähnliche Entwicklungen sind in Teilen Europas und Nordamerikas zu beobachten, wo Immobilienbesitz zunehmend als steuerpflichtiges Gut und weniger als langfristiger Wertspeicher behandelt wird.
Vor diesem Hintergrund hebt sich Dubais Niedrigsteuerumfeld weiterhin deutlich ab. Das Fehlen einer jährlichen Immobiliensteuer, kombiniert mit keiner Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und keiner Kapitalertragsteuer auf Wohnimmobilien, unterstützt starke Nettorenditen und langfristiges Investorenvertrauen in einem zunehmend restriktiven globalen Steuerumfeld.
Off-Plan-Immobilien werden erworben, während sie sich noch im Bau befinden, häufig auf Basis von Masterplänen, 3D-Visualisierungen und Entwicklerspezifikationen. Sie sind besonders beliebt aufgrund flexibler Zahlungspläne und des Potenzials für Wertsteigerung.
Auf Off-Plan-Immobilien fällt keine jährliche Immobiliensteuer an. Zum Zeitpunkt des Kaufs sind jedoch die üblichen Registrierungs- und Verwaltungsgebühren gemäß den Vorgaben des Dubai Land Department zu entrichten.
Da Dubai keine jährliche Immobiliensteuer erhebt, profitieren Investoren von höheren Nettorenditen und stärkeren langfristigen Erträgen. Die durchschnittlichen Mietrenditen liegen in der Regel zwischen 5 und 8 Prozent und damit deutlich über denen vieler etablierter globaler Märkte.
In Städten, in denen Mieteinnahmen und Kapitalgewinne mit Steuersätzen von 30 Prozent oder mehr belastet werden, fallen die Nettoerträge entsprechend geringer aus. Dubais Steuerstruktur ermöglicht es Investoren, einen größeren Anteil ihrer Einnahmen zu behalten und unterstützt sowohl laufenden Cashflow als auch langfristiges Kapitalwachstum.
Das Steuersystem für Immobilien in Dubai bietet Investoren und Hausbesitzern einzigartige Vorteile: Keine direkte Immobiliensteuer auf Wohnimmobilien und vergleichsweise niedrige Gebühren im internationalen Vergleich.
Ein Verständnis dieser Kosten, einschließlich Übertragungsgebühren, Servicegebühren und Wohngebühren, ist entscheidend für fundierte Entscheidungen. Mit einem florierenden Immobilienmarkt, hohen Mietrenditen und steuerfreien Kapitalgewinnen bleibt Dubai eine attraktive Destination für Immobilieninvestitionen.
Egal, ob Sie die Feinheiten des Steuersystems in Dubai verstehen oder als zukünftiger Hausbesitzer oder Investor in der Stadt starten möchten – Engel & Völkers steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
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Nein. Dubai erhebt keine jährliche Immobiliensteuer für Immobilieneigentümer.
Käufer zahlen einmalige Gebühren wie die Immobilienübertragungsgebühr, gegebenenfalls eine Hypothekenregistrierungsgebühr, Maklerprovision, die kommunale Wohngebühr sowie anfallende Verwaltungsgebühren.
Nein. Dubai erhebt keine jährliche Immobiliensteuer wie im Vereinigten Königreich oder in den Vereinigten Staaten.
Nein. Für ausländische Käufer gelten dieselben Gebühren und gesetzlichen Regelungen wie für Staatsangehörige der VAE.
Nein. Mieteinnahmen von Privatpersonen unterliegen in Dubai keiner Besteuerung.
Es fällt keine jährliche Immobiliensteuer an, jedoch sind beim Kauf die üblichen Registrierungs- und Verwaltungsgebühren zu zahlen.
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