Auf die Notwendigkeit einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung wird hingewiesen.
Uriges Bauernsacherl / Alm in Alleinlage in der Nähe von Abtenau mit ca. 170 m2 Wohnfläche.
Das Haus wurde erstmals im Jahre 1831 erwähnt und liegt in sonniger Südlage im Ortsteil Voglau in Richtung Postalm.
Die Liegenschaft erreicht man durch ein schmales Tal über eine ca. 5 km lange Zufahrt. Die liegt idyllisch und umgeben von Wiesen und Wald, wobei bis zu ca. 7 ha Grundstück dem Objekt zugehörig sind.
Im Erdgeschoss befindet sich eine Küche, die Stube, Wohnzimmer, Duschbad und ein extra WC. Das Obergeschoss verfügt über einen großzügigen Vorraum, 3 Schlafzimmern sowie einer Schlafempore - alles mit alten Holzbalken gemütlich und urig gestaltet.
Weiters gibt es einen Erdkeller, ideal und praktisch für die Lagerung von Getränken.
Die Alm verfügt über ein altes Stallgebäude, das Haus verfügt über Stromanschluss und eine eigene Quelle für die Wasserversorgung. Die Beheizung erfolgt über Holz (Einzelöfen).
Einen Immobilie zum runterkommen und zum Seele baumeln lassen!
EA in diesem Fall nicht notwendig (da keine ganzjährige Nutzung).
Abtenau ist mit 6.000 Einwohnern die größte Gemeinde im idyllischen Lammertal im Tennengau.
Familien, Sommer- und Wintersportler, Ruhesuchende und Genießer regionaler Köstlichkeiten finden hier ein überaus vielfältiges Angebot.
Karkogel, Postalm und die Region Dachstein West überzeugen mit Skigebieten für Anfänger und Könner, unzähligen Wanderwegen, tollen Mountainbike-Touren und Trendsportarten wie Canyoning, Klettern oder Paragliding.
In der Gemeinde Abtenau finden Sie eine Reihe von Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen und Geschäfte.
Die Stadt Salzburg ist vom Ortszentrum Abtenau in ca. 40 Fahrminuten erreichbar.
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist bei Abschluss des vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig. Alle Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren (zB Rechtsanwalts- u. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr) trägt der Erwerber.