Die Gebäude erfüllen anspruchsvolle Wohnträume und begeistern mit wunderschöner Holzfassade und zeitgemäßer PV-Anlage.
Mit einer Gesamtnutzfläche von bis zu ca. 250 m2 bieten die drei Häuser viel Raum und dank geschickter Planung auch entsprechende Privatsphäre. Hier genießt man die Stadtnähe und zugleich seinen persönlichen Rückzugsort.
Jede Wohneinheit verfügt über einen eigenen großzügigen Garten.
Die Versorgung mit Wärmeenergie erfolgt über ein nachhaltiges Tiefenbohrsystem. Außerdem werden entsprechende Anschlüsse für Elektrotankstellen geschaffen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen ein aussagekräftiges Exposé übermitteln zu können.
Morzg - der Stadtteil entwickelte sich vom historischen Siedlungskern in Morzg ausgehend zur Morzger Straße hinunter und stadteinwärts nach Norden entlang der Gneiser Straße. Kein anderer Salzburger Stadtteil verbindet und eint die Vorzüge des städtischen und ländlichen Lebens so perfekt wie das südlich der Altstadt gelegene Morzg. Das charmante Dorf wurde rund um eine denkmalgeschützte Kirche errichtet und besteht in erster Linie aus Einfamilienhäusern, Villen und wunderschönen Höfen. Hier wohnt man umgeben von Natur, mitten im städtischen Naherholungsgebiet. Die geschichtsträchtigen Bauten Schloss Hellbrunn, Schloss Frohnburg oder das Gwandhaus lassen die lange, beeindruckende Geschichte des Stadtteils erspüren und können bei einem Spaziergang oder einer Radtour erkundet werden. Die gute Infrastruktur sowie die Anbindung an das städtische Verkehrsnetz verdeutlichen hingegen den urbanen Charakter des Stadtteils. Wer in Morzg lebt, muss sich nicht zwischen Stadt- und Landleben entscheiden. Sowohl das Stadtzentrum als auch die Grenze zur Region Salzburg-Land sind in wenigen Autominuten erreichbar.
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist bei Abschluss des vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig. Alle Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren (zB Rechtsanwalts- u. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr) trägt der Erwerber.