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Eigentümer oder Mieter: Wer zahlt CO2-Steuer?

Um die Ziele des Klimaschutzprogramms („Klimapaket”) bis 2030 zu erfüllen, muss noch viel getan werden. Eine der Maßnahmen ist, den Ausstoß von klimaschädlichem CO2-Gas zu senken. In diesem Zuge sind Heizöl und Erdgas vor rund einem halben Jahr mit der sogenannten CO2-Steuer belegt worden. 


Energieunternehmen werden aktuell mit 25 Euro pro verursachter Tonne CO2 in die Verantwortung genommen. Bis zum Jahr 2025 wird sich die Abgabe auf 55 Euro pro Tonne erhöhen. Dadurch steigt auch der Preis für die Verbraucher: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zahlen seit Januar 7,9 Cent mehr pro Liter Heizöl. Erdgas hat sich um 0,6 Cent pro Kilowattstunde verteuert. Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung können Eigentümer die höheren Kosten an ihre Mieter weiterreichen.


Unstimmigkeit über Kostenverteilung


Doch genau über den Punkt der Kostenverteilung herrscht in der Politik noch Unstimmigkeit. In einer vom Bundesverfassungsgericht verordneten Novellierung des Klimaschutzgesetzes hatte die Bundesregierung festgeschrieben, dass Mieter und Vermieter die CO2-Abgabe je zur Hälfte tragen sollen. Der Bundesrat hat allerdings noch nicht zugestimmt und ob er dies tun wird, ist auch noch nicht absehbar.


Denn die Länderkammer hinterfragt, ob Vermieter durch die erzwungene Beteiligung an den CO2-Kosten tatsächlich animiert würden, in ihre Gebäude zu investieren. Die Mehrheit im Bundesrat hält Fördergelder für den erfolgreicheren Weg, um energetische Sanierungen anzustoßen.


Wie geht es jetzt weiter?


Der Ausgang ist derzeit offen. Eigentlich wollte das Bundeskabinett am 2. Juni über einen neuen Gesetzentwurf beraten. Das Thema wurde aber von der Tagesordnung genommen, meldet die Immobilien Zeitung.


Am 9. Juni kommt das Kabinett wieder zusammen. Es mehren sich allerdings die Stimmen, die sagen, dass mit einem Beschluss in Sachen „Wer zahlt welchen Anteil an der CO2-Steuer?” in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist.


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