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*VERKAUFT* Familienfreundlicher, moderner Bauhausstil

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Friedrichshafen/ Bodensee, Tettnang
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Einfamilienhauses

Dieses speziell von einer Familie geplante Architektenhaus erfüllt auf Anhieb die Wünsche einer jungen modernen Familie, die gerne in einem urbanen aber ländlichen Neubau-Wohngebiet wohnen und auf die Annehmlichkeiten einer Stadt mit großem Bildungsangebot nicht verzichten möchte. Von dem Balkon des Hauses können Sie Ihren Kindern beim Spielen auf dem in einer verkehrsfreien und neuen großzügigen Abenteuerspielplatz zuschauen. Ausgiebige Spaziergänge mit Familie und Hund können Sie in dem angrenzenden Hopfengärten genießen. Das Neubaugebiet zeichnet sich besonders dadurch aus das insbesondere junge Familien sich dort ihren Traum erfüllten. Der Kaufpreis von 1.398.000 Euro bezieht sich auf den aktuellen Zustand des Hauses, wie er vor Ort besichtigt werden kann. Die Architekten haben das bestehende Objekt konsequent nach der Bauhaus-Stillehre geplant. Die Bauweise ist besonders hochwertig und es wurden im Rohbau ökologische Baustoffe verwendet. Der Bau wurde mit anerkannten, regionalen Handwerkern durchgeführt und ist außen komplett fertiggestellt mit wartungsarmen Holz-Alu-Fenstern und Alu-Raffstores als Verschattung, den Eingangstüren und dem Garagentor. Das Objekt befindet sich in einem technisch fast fertigen Zustand. Die Rohinstallation für die Gewerke Elektro, Sanitär und Lüftung ist abgeschlossen. Beim Gewerk Heizung fehlt die Installation der Fußbodenheizung sowie die Installation der Wärmepumpe mit Pufferspeicher. Die Rohinstallation für die Beleuchtung und das Multimediasystem ist vorbereitet. Alle Wände und Decken sind geschlossen. Das Haus ist für den höchsten Energieeffizienzstatus KfW Effizienzhaus 40+ vorbereitet.


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Tettnang: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Das hier beschriebene Objekt befindet sich in einer Höhenlage von Tettnang, welche wegen ihrer unverbaubaren Lage eine hervorragende See- und Bergsicht garantiert. Bis zum Bodensee sind es nur ca. 8 km und bis Ravensburg ca. 12 km. Tettnang ist sowohl kulturell als auch wirtschaftlich ein gefragter Standort, liegt es doch auch in unmittelbarer Nähe des Dreiländerecks Deutschland, Österreich und der Schweiz. Naheliegende Ausflugsziele, kulturell interessante und historische Bauten wie das neue Schloss von Tettnang, sowie eine Vielzahl von Rad- und Wanderwegen, das Hopfenmuseum, Freibäder, erstklassige Restaurants, Besenwirtschaften und gemütliche Landgasthöfe, bieten ausreichend Auswahl zu einer erlebnisreichen Freizeitgestaltung. Der Sitz internationaler Unternehmen in der gesamten Region und die gute Infrastruktur machen dieses Neubaugebiet in Tettnang als Wohnsitz insbesondere für junge Familien sehr attraktiv. Eine ausgewogene Work/Life Balance ist hier garantiert. Der Bodensee liegt inmitten schönster Berg- und Naturlandschaften und ist bekannt für sein besonderes Klima und dem damit verbundenen Obst-, Gemüse- und Weinanbau. Die gesamte Bodenseeregion ist eine der beliebtesten Urlaubsregionen in Deutschland. Hier leben ist Qualität.


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Engel & Völkers Friedrichshafen
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  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Friedrichstraße 24
  • 88046 Friedrichshafen
  • Tel.: +49 (0)7541 95 35 9 0
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SMW Bodensee Immobilien GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Friedrichstraße 24
88045 Friedrichshafen

Telefon: +49-7541-95 35 90
Telefax: +49-7541-95 35 929
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Geschäftsführende Gesellschafterin:
Sabine Maria Wagner

Erlaubnis gem. § 34c GewO des Landratsamtes
Ravensburg vom 01.08.2003

Handelsregister HRA 9389 - Amtsgericht Kempten
Steuernummer: 134/174/07205
Ust-ID-Nr.: DE277332226

Haftpflichtversicherung:
Chartis Europe S.A.
Karlstr. 68-72
74076 Heilbronn

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/oder
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (vorbehaltlich gesetzlicher Verlängerung bis 31.12.2020 16%), derzeit also insgesamt 3,48% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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