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"VERKAUFT" - Adrette Stadtvilla in Zentrumsnähe

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Friedrichshafen/ Bodensee, Tettnang
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Ausstattung und Besonderheiten dieser Villa

Diese charmante, mit klassischen Elementen versehene Villa, ist ein wahres Juwel am Fuße des Schlosses in Tettnang. Sie wurde im Jahre 1995 in massiver Bauweise errichtet und ist mit ihren 5 Schlafzimmern, verteilt auf zwei Etagen, auch für eine größere Familie sehr gut geeignet. Die hohen, hellen Räume sorgen für eine sehr angenehme Wohnraumatmosphäre und verfügen, durch die süd-westliche Ausrichtung, fast alle über einen traumhaften Weitblick in Richtung Säntis. Der große Kachelofen im Wohnzimmer, der nach seinem Vorbild in einem österreichischen Kloster gefertigt worden ist, trägt auch seinen Teil zum Wohlfühl-Ambiente bei. Ebenerdig befindet sich eine Zwei-Zimmer-Einliegerwohnung mit eigenem Bad und offenem Kamin, welche aktuell vermietet ist. Der große, uneinsichtige Garten, der die Villa umschließt, schafft trotz der zentrumsnahen Lage viel Privatsphäre und ist ein sicherer Spielort für Kinder. Eine große Platane sorgt hier für zusätzlichen Sicht- und Sonnenschutz für den Südgarten. Die beiden Zufahrtstore bieten die Möglichkeit eines Rondells für die Ein- und Ausfahrt ohne umständliches Wenden. Neben einem Doppelcarport gibt es ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück. Die Photovoltaikanlage auf dem Hausdach senkt die Energiekosten erheblich.


Tettnang: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Unter dem Motto "Stilvoll wohnen in der Stadt", wird die Villa Eigentümern gerecht, die auf Infrastruktur der Innenstadt mit ihren kurzen Wegen zu Konsum und Kultur setzen, ohne auf eine private, grüne Oase zu verzichten. Das hier beschriebene Objekt liegt in einer ruhigen Anrainerstraße im Ortskern von Tettnang. In die Altstadt und zu den öffentlichen Verkehrsanbindungen, sind es nur wenige Gehminuten. Auch Schulen und Kindergärten sind in direkter Nähe. Bis zum Bodensee sind es nur ca. 8 km, zum Flughafen gerade mal 6 km und bis Friedrichshafen und Ravensburg ca. 12 km. Tettnang ist sowohl kulturell als auch wirtschaftlich ein gefragter Standort, liegt es doch auch in unmittelbarer Nähe des Dreiländerecks Deutschland, Österreich und der Schweiz. Naheliegende Ausflugsziele, kulturell interessante und historische Bauten wie das neue Schloss von Tettnang, sowie eine Vielzahl von Rad- und Wanderwegen, das Hopfenmuseum, Freibäder, erstklassige Restaurants, Besenwirtschaften und gemütliche Landgasthöfe, bieten ausreichend Auswahl zu einer erlebnisreichen Freizeitgestaltung. Der Sitz internationaler Unternehmen in der gesamten Region und die gute Infrastruktur machen Tettnang als Wohnsitz insbesondere sehr attraktiv. Eine ausgewogene Work/Life Balance ist hier garantiert. Der Bodensee liegt inmitten schönster Berg- und Naturlandschaften und ist bekannt für sein besonderes Klima und dem damit verbundenen Obst-, Gemüse- und Weinanbau.


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  • Friedrichstraße 24
  • 88046 Friedrichshafen
  • Tel.: +49 (0)7541 95 35 9 0
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Telefon: +49-7541-95 35 90
Telefax: +49-7541-95 35 929
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Geschäftsführende Gesellschafterin:
Sabine Maria Wagner

Erlaubnis gem. § 34c GewO des Landratsamtes
Ravensburg vom 01.08.2003

Handelsregister HRA 9389 - Amtsgericht Kempten
Steuernummer: 134/174/07205
Ust-ID-Nr.: DE277332226

Haftpflichtversicherung:
Chartis Europe S.A.
Karlstr. 68-72
74076 Heilbronn

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/oder
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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