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Dieses einseitig angebaute Zweifamilienhaus ca. aus dem Jahre 1934, bietet Ihnen alle Möglichkeiten Ihren individuellen Wohntraum zu verwirklichen. Diese Liegenschaft steht auf einem ca. 646m² großen Grundstück und wurde ca. Anfang der 1980er Jahre umfangreich saniert und durch einen Anbau erweitert. Auf ca. 180m² Wohnfläche verteilen sich zwei vollwertige Wohnebenen, welche als Zwei- oder Einfamilienhaus genutzt werden können. Das Objekt befindet sich in einem hervorragenden Pflegezustand und verfügt über zwei hell geflieste Badezimmer. Durch den mit „Villeroy & Boch Fliesen“ ausgestatteten Eingangsbereich erreichen Sie das ca. 90m² große Erdgeschoss. Linker Hand befindet sich die geräumige und moderne Küche, von der aus Sie das Schlafzimmer erreichen. Rechter Hand betreten Sie das großzügige, lichtdurchflutete Wohnzimmer. Durch die große, bodentiefe Fensterfront, erreichen Sie den geschmackvoll angelegten Garten, mit seinem kleinen, historischen Taubenhaus. Von der nach Süd-Westen ausgerichteten Terrasse können Sie bis in die Abendstunden hinein die Sonne genießen. Das obere Geschoss bietet Ihnen nahezu eine Spiegelung des Erdgeschosses und zeichnet sich durch einen großzügigen Balkon aus.
Oberhausen-Sterkrade/Königshardt zählt zu den besonders gehobenen Wohnlagen in der sympathischen Stadt Oberhausen. Eine ansprechende Nachbarschaft mit Einfamilienhäusern auf gepflegten Grundstücken umgibt Sie. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten, Ärzte sind in wenigen Minuten erreichbar. Besonders reizvoll ist dieses Wohngebiet durch die unmittelbare Nähe zu Landschaftsschutzgebieten, dem Königshardter Wald, das großzügige Freizeitangebot, sowie die guten Verkehrsanbindungen. Die Oberhausener City ist ebenso gut zu erreichen wie das Centro Oberhausen und die nahe liegenden Nachbarstädte. Über die nahe A 3 und die A 40 erschließen Sie das gesamte Ruhrgebiet.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (vorbehaltlich gesetzlicher Verlängerung bis 31.12.2020 16%), derzeit also insgesamt 3,48 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.