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Groß Flottbek: Familien-Stadthaus zum Erstbezug

Haus, Kauf | Deutschland, Hamburg, Groß Flottbek
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1.190.000 EUR
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141 m²
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285 m²
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Reihenhauses

Sie wollen in einem Neubau-Stadthaus wohnen und den Großteil der benötigten Energie selbst erzeugen? Ihr neues Zuhause ist zu 50 % autark und besticht mit einer enormen Energieeffizienz. Die daraus resultierenden Energiekosten sind so gering, dass dieses Haus absolut zukunftsorientiert ist. Sichern Sie sich dieses Stadthaus, welches moderne Architektur mit hohem Wohnkomfort in bewährter Stoll-Haus Qualität vereint. Das hier angebotene Stadthaus kann Ende 2023 bezogen werden und bietet ca. 141 m² Wohnfläche, welche sich auf drei Etagen und insgesamt sechs geräumige Zimmer aufteilen. Der helle und großzügige Wohn- und Essbereich im Erdgeschoss bildet das Herzstück des Hauses. Ein Gäste-WC und die Terrasse mit Südausrichtung vervollständigen diese Ebene und schaffen die perfekte Grundlage für ein familiäres Miteinander. Im Obergeschoss befinden sich zwei Zimmer und ein großzügiges Vollbad. Das Dachgeschoss mit über 30m² Wohnfläche und einer schönen Süd-Dachterrasse kann der adäquate Elternbereich in diesem lichtdurchfluteten Raumwunder sein. Bodentiefe Fensterelemente, ausgewählte Materialien wie Eichestabparkett in den Wohnbereichen, ansprechende Fliesenformate und Badeinbauten, Dreifachverglasung, eine Luft-Wärme-Pumpe und Photovoltaik sind hier nur ein kleiner Auszug aus der umfangreichen Baubeschreibung. Sie wollen klimaneutral in die Zukunft? Eine Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie verrät: Selbst bei den derzeit sehr hohen Preisen erhalten Sie einen komplett nachhaltigen Neuvertrag mit einem monatlichen Abschlag von unter € 150 - Das nennen wir zukunftsweisend! 


Groß Flottbek: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Nicht weit von der Elbe und der Stadt entfernt befindet sich dieses Reihenendhaus in ruhiger Lage direkt angrenzend an Groß Flottbek. Hier kann man die gute Infrastruktur in Verbindung mit der grünen Lage genießen. Der Lise-Meitner Park, zwei Sportanlagen sowie die Haltestelle Windmühlenweg mit der Buslinie 1 befinden sich nahezu direkt vor Ihrer Haustür. Geschäfte des täglichen Bedarfs können in ca. 5 Gehminuten erreicht werden und in nur ca. 12 Minuten zu Fuß gelangt man zum Elbe Einkaufszentrum. Der beliebte Flottbeker Wochenmarkt liegt ebenfalls nur ein paar Minuten mit dem Fahrrad entfernt, dieser versorgt einen mittwochs und samstags mit vielfältigen und frischen Spezialitäten aus der Region. Die charmante Einkaufsstraße Waitzstraße, mit vielen kleinen Geschäften, Cafes, Restaurants, verschiedenen Arztpraxen und dem S-Bahnhof Othmarschen sind lediglich 2,5 Kilometer entfernt. In die Hamburger Innenstadt benötigt man mit der S-Bahn ab Station Othmarschen ca. 17 Minuten und den Flughafen erreicht man in ca. 50 Minuten mit der Linie S1. Zum Fähranleger Teufelsbrück, von dem die Fähren zum Airbuswerk Finkenwerder ablegen, gelangt man mit dem Auto in ca. 10 Minuten und die Autobahn A7 ist ebenfalls sehr gut nur in wenigen Minuten über die B431 zu erreichen.


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Engel & Völkers Immobilien GmbH
Vancouverstraße 2a
D-20457 Hamburg
Tel.: +49 40 98 76 35 333
E-Mail: elbe@engelvoelkers.com
USt-ID-Nr.: DE 211114704
Handelsregisternr.: HRB 76917 Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführung: Till-Fabian Zalewski, Phillip Niemann
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg
Erlaubnis nach § 34c GewO:
Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen, Klosterwall 2- Block A, 20095 Hamburg, Telefon: +49 40 42854-4705 Telefon: +49 40 42854-4720, Fax: +49 404279-08070,
Email: Gewerberegister@hamburgmitte.hamburg.de
Berufsrechtliche Regelung:
§ 34c Gewerbeordnung: Die berufsrechtliche Regelung kann über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Webseite www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Redaktionelle Verantwortlichkeit nach § 55 Abs. 2 RStV:
Lena Soyke, Vancouverstraße 2a, D-20457 Hamburg
Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO) und § 36 VSBG
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Allgemeine Geschäftsbedingungen ​

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den seit dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich ges. Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Engel & Völkers Immobilien GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH).



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