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Leben am Heissiwald

Wohnung, Kauf | Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Essen, Bredeney
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Ausstattung und Besonderheiten dieser Wohnung

Diese Wohnung liegt im Erdgeschoss eines sehr gepflegten 6-Parteien-Hauses in Essen-Bredeney.
Die Immobilie aus dem Jahr 1992 ist ausgestattet mit zwei Schlafräumen und zwei Bädern.
Ein edel gestalteter, ca. 42 m² großer Wohn-/ Essbereich steht Ihnen zur Verfügung und bietet Raum zur persönlichen Gestaltung und für gesellige Runden mit der Familie und Freunden.
Bodentiefe Fensterelemente erlauben den Zugang zur überdachten Terrasse und zu dem Garten mit südwestlicher Ausrichtung. Ein Stauraum für Ihre Gartengeräte- oder Stuhlauflagen befindet sich unmittelbar an der Terrasse.
Selbstverständlich gehört zu diesem Objekt ein Tiefgaragenstellplatz und ein Aufzug.

Überzeugen Sie sich selbst von diesem Angebot und vereinbaren Sie Ihren individuellen Besichtigungstermin mit uns.


Bredeney: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Wohnung befindet sich im Ortsteil Bredeney, oberhalb der Villa Hügel, welcher zu den schönsten Wohngebieten im ganzen Ruhrgebiet gehört. In der Nachbarschaft befinden sich ausschließlich sehr exklusive und repräsentative Anwesen. Sie wohnen in einer ruhigen und doch gleichzeitig zentralen Lage, so dass Sie die Dinge des alltäglichen Lebens sogar zu Fuß erledigen können.
In Essen-Bredeney gibt es zwei evangelische, einen katholischen und einen deutsch-französischen Kindergarten. Dazu gibt es die Graf-Spee-Grundschule und die Meisenburg-Grundschule.
Als weiterführende Schulen stehen das Gymnasium Grashof (ehem. Lyzeum Bredeney, erbaut 1929–1930 durch Alfred Fischer) und das Gymnasium Goetheschule zur Verfügung. Auch die Nähe zum Baldeneysee zeichnet diese Lage aus. Der Baldeneysee bietet neben dem Yachtclub Aloa, einigen Kanuclubs, Segelclubs und Wassersportvereinen auch sehenswerte Events wie die Segelwochen und das Drachenboot Festival. Rund um den Baldeneysee liegen viele Ausflugsziele wie das Wildgatter Heissiwald, die Ruine Isenburg, das Schloss Baldeney, das Vogelschutzgebiet und die Villa Hügel mit dem einzigartigen Hügel-Wald.


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Engel & Völkers Essen
  • Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Martina von Haeseler
  • Rüttenscheider Str. 251
  • 45131 Essen
  • Tel.: +49 201 43 61 61
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Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH, Essen
Lizenzpartner der Engel & Völkers
Residential GmbH, Hamburg
Rüttenscheider Str. 251
45131 Essen, Deutschland
Telefon: +49 201 436161
Fax: +49 201 436162
Essen@engelvoelkers.com

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 156299
Steuernr.: 48/718/05453
UStdNr.: DE 294 608 227

Aufsichtsbehörde:
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Gewerberecht und Marktwesen
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, Tel.: +49 (0) 40-428 54 47208991, Email: gewerberegister@hamburg-mitte.hamburg.de

Betriebshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflicht:
Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland, Arnulfstraße 31, 80636 München
eingetragen im Handelsregister (HRB) des Amtsgerichts München unter der HRB 238125

Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Redaktionelle Verantwortlichkeit nach § 18 Abs. 2 MStV:
Aiane Linden, Till-Fabian Zalewski, Frederick von Pistohlkors
Vancouverstraße 2a, D-20457 Hamburg

Sitz der Gesellschaft
Vancouverstraße 2a
20457 Hamburg

Geschäftsführer
Aiane Linden, Till-Fabian Zalewski, Frederick von Pistohlkors

Büroleitung
Dipl.-Kfm. Peter Schenk


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch
die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte
Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden
als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder
Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur
geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

11. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz des Maklers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist ebenfalls der Sitz des Maklers nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages nach außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Maklers. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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