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Ihr Engel & Völkers Team Bad Neuenahr-Ahrweiler
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. (vom 01.07.2020 – 31.12.2020 beträgt die MwSt. 16%. Ab dem 01.01.2021 gilt die MwSt. i.H.v. 19% und somit beträgt die Courtage auf den Kaufpreis dann 3,57% inkl. gesetzlicher MwSt.). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.