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*VERKAUFT* Moderne DHH für gehobenes Wohnen

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Friedrichshafen/ Bodensee, Friedrichshafen
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Was Sie über diese Doppelhaushälfte wissen sollten


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Ausstattung und Besonderheiten dieser Doppelhaushälfte

Diese moderne, mit hochwertigen Materialien ausgestattete Doppelhaushälfte besticht durch seine großzügige Aufteilung und die Größe der einzelnen lichtdurchfluteten Räumlichkeiten. Im Erdgeschoss wurden Wohnen, Essen und Kochen auf insgesamt ca. 49 m² verteilt. Die hochwertige offene Markeneinbauküche lässt keine Wünsche offen. Vor dem Wohn- und Essbereich liegt ein kleiner Garten mit Terrasse, der den Essbereich im Sommer erweitert und zum genüsslichen Frühstücken und Mittagessen einlädt. Zu den weiteren Etagen gelangen Sie über eine stilvolle Holztreppe. Im ersten Obergeschoss befinden sich jeweils zwei großzügige Zimmer mit je ca. 14 m² und einem Schlafzimmer mit angrenzendem Ankleidezimmer. Im ausgebauten Dachgeschoss gibt es noch zwei getrennte Zimmer und eine offene Bühne als Abstellmöglichkeit. Das moderne Bad im Obergeschoss hat eine Badewanne und eine bodengleiche Dusche. Im Dachgeschoss befinden sich alle Anschlüsse für ein weiteres Bad. Der Technikraum mit Heizungsanlage und Waschmaschinenanschluss ist auch im DG zu finden. Die Solarmodule auf dem Dach unterstützen die Heizung bei der Warmwasseraufbereitung und reduzieren die Heizkosten für die Gaszentralheizung. Das Haus mit ca. 158 m² Wohnfläche ermöglicht ein erfülltes Familienleben. Dennoch ist es Ihnen möglich individuell und ungestört, selbständig von Ihrem Home-Office aus zu arbeiten. Eine abgeschlossene Einzelgarage und zwei Stellplätze sind direkt am Haus


Friedrichshafen: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Doppelhaushälfte liegt in der Nähe vom Messegelände und ist absolut verkehrsberuhigt. Der Stadtbus hält direkt hinter dem Haus. Aufgrund der zentralen Lage und guten Verkehrsanbindung ergeben sich kurze Anfahrtswege zu allen renommierten Friedrichshafener Firmen und Schulen, ins Zentrum und zum See. Friedrichshafen, die Metropole am Bodensee im Dreiländereck Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt wunderbar eingebettet in der oberschwäbischen Landschaft zwischen Obstplantagen und Hopfengärten. Die schöne Uferpromenade mit dem herrlichen Blick über den See auf die Alpen lädt zum Spazieren ein. Ein reichhaltiges Kulturangebot sowie die vielen Freizeitmöglichkeiten machen Friedrichshafen so abwechslungsreich und interessant. Internationale Schulen und außergewöhnliche Museen runden das Angebot ab. Die Anbindung mit der Bahn sowie der Flughafen Friedrichshafen unterstreichen die Internationalität dieser schönen Stadt am Bodensee.


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  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Micaela Rux
  • Friedrichstraße 24
  • 88046 Friedrichshafen
  • Tel.: +49 (0)7541 95 35 9 0
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Telefon: +49-7541-95 35 90
Telefax: +49-7541-95 35 929
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Geschäftsführende Gesellschafterin:
Sabine Maria Wagner

Erlaubnis gem. § 34c GewO des Landratsamtes
Ravensburg vom 01.08.2003

Handelsregister HRA 9389 - Amtsgericht Kempten
Steuernummer: 134/174/07205
Ust-ID-Nr.: DE277332226

Haftpflichtversicherung:
Chartis Europe S.A.
Karlstr. 68-72
74076 Heilbronn

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/oder
E-Mail: Friedrichshafen@engelvoelkers.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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