Für diese schöne Stadtvilla im Bonner Villenviertel wurde bereits ein Käufer gefunden!
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Ihr Engel & Völkers Team Bonn
Auch fast 30 Jahre nach dem Umzug der Bundesregierung ist das Villenviertel von Bad Godesberg eine der Top-Wohnlagen im Rheinland und über die Grenzen Bonns hinaus bekannt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Äußerst beliebt sind nach wie vor die herrschaftlichen Stilaltbauten aus der Gründerzeit, die hier noch in großer Zahl rechts und links der malerischen Alleen und zwischen kleinen liebevoll angelegten Plätzen und Grünanlagen emporragen. Sein internationales Flair konnte sich das Villenviertel aus der Zeit, als dort Botschaften und Residenzen beheimatet waren, erhalten. Die Dichte an hervorragenden, z.T. auch privaten und internationalen, weiterführenden Schulen sucht ihresgleichen. Die belebte City von Bad Godesberg bietet neben vielen Shops und Boutiquen Spezialitätengeschäfte und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Restaurants mit deutscher und internationaler Küche, Cafés, das Schauspielhaus sowie das beliebte Multiplex-Kino bieten einen hohen Freizeit- und Unterhaltungswert für die gesamte Familie. Der Rhein und das beliebte Naherholungsgebiet Rheinaue sind fußläufig oder mit dem Rad gut zu erreichen und auch die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet. Vom Bahnhof Bad Godesberg erreicht man die Innenstädte von Bonn und Köln bequem mit der Bahn. Über die B9 und die parallel verlaufende Ludwig-Erhard-Allee ist Bad Godesberg und das Villenviertel bestens an das Köln-Bonner Autobahnnetz angebunden.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (vorbehaltlich gesetzlicher Verlängerung bis 31.12.2020 16%), derzeit also insgesamt 3,48 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.