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Dieses freistehende und gepflegte Einfamilienhaus wurde von dem bekannten Architekten Augeneder 1963 in attraktiver Aussichtslage am Hang erbaut. Dadurch ergeben sich verschiedene Wohnebenen und zwei unterschiedliche Gartenbereiche. Großzügig und hell wirkt der Flur mit Gäste-WC, einem Büro und dem weitläufigen Wohnzimmer mit gemütlichem Kaminofen. Sowohl vom Büro als auch vom einladenden Wohnzimmer kann man die große Sonnenterrasse und den liebevoll angelegten Garten betreten. Drei Stufen höher befindet sich das Esszimmer mit traumhaftem Panoramablick in die Rheinebene, die Küche mit viel Stauraum, ein Duschbad und ein Schlafzimmer mit einmaligem Blick in Richtung Limburg, die abends stimmungsvoll beleuchtet wird.
Dazwischen befindet sich ein schöner Balkon, auf dem man ebenfalls die wunderbare Fernsicht genießen kann. Zwei Schlafzimmer und ein Tageslichtbad im Untergeschoss, verfügen über einen eigenen Zugang in den unteren Garten. Im angeschlossenen Kellerbereich gibt es vier Räume mit unterschiedlichen Funktionen. Über das lichtdurchflutete Treppenhaus mit großflächigen, bodentiefen Fenstern aus den Jahren 2006 und 2011, gelangt man in das Dachgeschoss. Hier können zwei gemütliche Räume als Schlafzimmer ausgebaut werden. Abgerundet wird dieses interessante Immobilienangebot durch eine Tandem-Garage, deren Dach und Zufahrt 2020 renoviert wurden.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés.Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraftgetretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. […] Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.