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Willkommen in Ihrer neuen, lichtdurchfluteten 1-Zimmer-Wohnung in Eppstein! Mit rund 33 m² Wohnfläche bietet diese Wohnung eine intelligente Aufteilung, bestehend aus einem geräumigen Zimmer, einem modernen Bad, einem Flur und einer gut ausgestatteten Küche.
Die Wohnung befindet sich im Souterrain und bietet Ihnen Privatsphäre sowie einen unverbaubaren Panoramablick auf den Taunus. Der großzügige Sonnen-Balkon, ein Keller und ein eigener Stellplatz runden dieses Angebot ab.
Bereits seit 2021 vermietet, erwirtschaftet die Wohnung monatliche Mieteinnahmen von EUR 555,00 inklusive Nebenkosten. Die hervorragende Verkehrsanbindung mit einer nahegelegenen Bus-Haltestelle und fußläufig erreichbarer S-Bahn macht diese Immobilie besonders attraktiv.
Die Highlights im Überblick:
- Unverbaubarer Taunus-Blick
- Privatsphäre in ruhiger Lage
- Großer Sonnen-Balkon
- Keller und eigener Stellplatz
- Langfristige Mieteinnahmen seit 2021
- Hervorragende Verkehrsanbindung
Nutzen Sie diese Gelegenheit und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin, um dieses attraktive Angebot näher zu erkunden.
Diese schöne Wohnung liegt in einer gefragten Wohngegend in Eppstein. Unweit der Städte Frankfurt, Wiesbaden
und Mainz, bietet die Region viele Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten bei gleichzeitig guter Verkehrsanbindung:
Eppstein verfügt über einen S-Bahn Anschluss (10 min Fußweg entfernt; Bus vor der Tür) und die nahe gelegene A3 ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit des Flughafens FRA. Die ICE-Bahnhöfe Frankfurt und Limburg sind per S-Bahn oder mit dem Auto gut zu erreichen; Wiesbaden und Königstein über die B 455. Die Burgstadt Eppstein bietet Familien diverse Betreuungseinrichtungen, Kindergärten und Schulen. Neben der hervorragenden Verkehrsanbindung lieben die Bewohner Eppsteins die gute Taunusluft und die Möglichkeit, insbesondere bei dieser Wohnlage, ausgedehnte Spaziergänge unternehmen zu können. Zusätzlich schätzen sie die gute ärztliche sowie zahnärztliche Versorgung, Apotheken, das Vereinsleben. Ausreichend Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls vorhanden.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.