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Wo andere Menschen Urlaub machen, leben Sie künftig mit Ihrer Familie. Am Rand der Landeshaupthauptstadt Wiesbaden im grünen Vorort Naurod liegt Ihre 1990 erbaute Doppelhaushälfte in split-level-Bauweise. Hochwertige Böden mit Fußbodenheizung, Sicherheitsfenster und -türen, offener Kamin, Sauna, Weinkeller, offene Landhausküche, eingewachsener Garten vor der nicht einsichtigen Terrasse. Was erwarten Sie mehr? Ja, auch den unverbaubaren Blick zum Feldberg halten wir für Sie bereit. Ihr Fahrzeug steht sicher in der Garage, der Zweitwagen davor. Das müssen Sie sich anschauen.
Endenergieverbrauch kWh/(m²*a): 231,3, Gas, Energieeffizienzklasse G, Baujahr des Gebäudes 1990, Baujahr der Anlagentechnik 1990, CO2-Ausstoß kg/m²: 55,5
Naurod liegt als nördlichster Stadtteil Wiesbadens reizvoll am Rande des Taunus. Die Waldgebiete dieser sanft hügeligen Mittelgebirgslandschaft sind nicht nur für den Nauroder Bürger beliebte Naherholungsflächen. Von den 60-er Jahren an entwickelte sich das ehemalige Dorf überwiegend zu einer beliebten Wohngemeinde. Das Stadtbild von Wiesbaden wird geprägt von seinen historischen Bauten, gut erhalten sind und dem Klassizismus, Historismus und Jugendstil zugeordnet werden können. Nicht nur die stetig ansteigende Einwohnerzahl, sondern auch das vielfältige Angebot an kulturellen Programmen, Bildungseinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten sprechen für die Attraktivität von Wiesbaden. Grünflächen, wie der Kurpark oder das Nerotal sind weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und locken zahlreiche Besucher an. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden bietet eine hervorragende Anbindung mit dem Auto oder der Bahn in viele andere Städte des Rhein-Main-Gebietes. Von hier aus erreichen Sie in Kürze Mainz, Frankfurt und den Flughafen. Die angrenzenden Weinbauregionen Rheingau und Rheinhessen bieten ebenso wie der landschaftlich attraktive Taunus zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten am Wochenende.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) regelmäßig jeweils 3% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Ab dem 01.01.2021 gilt die Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit beträgt die Courtage für jede Partei 3,57% einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.