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So wird Ihr Immobilienverkauf rechtskräftig: Wissenswertes zur notariellen Beurkundung

Während der Vermarktung durchläuft der geplante Verkauf Ihrer Immobilie im Hamburger Nordosten eine Reihe unterschiedlicher Phasen: Von der initialen Einwertung des Hauses oder der Wohnung über die Entwicklung einer individuellen Verkaufsstrategie und der zielgruppengerechten Präsentation bis hin zur Vertragsverhandlung führt Engel & Völkers Alstertal Sie zielsicher zum gewünschten Abschluss. Um dem Eigentümerwechsel der Liegenschaft schließlich rechtsverbindlichen Charakter zu verleihen, wird die Transaktion von einem Notar offiziell beurkundet. Lassen Sie sich von unseren Immobilienmaklern in diesem Blogartikel die Einzelheiten zu Vorbereitung, Ablauf und Nachgang des Notartermins vorstellen, sodass Sie wissen, was Sie beim letzten Schritt Ihres Immobilienverkaufs erwartet.


Diese Vorbereitungen sollten im Vorfeld des ersten Notartermins getroffen werden 

Ganz gleich, ob im Alstertal, den Walddörfern oder einem anderen Teil des Hamburger Nordostens: Die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar ist gesetzlich vorgeschrieben, soll der Verkauf Ihrer Immobilie rechtsgültigen Status erhalten. Die Auswahl eines staatlich bestellten Notars kann frei getroffen werden und wird üblicherweise vom Käufer vorgenommen, auch wenn hierzu nominell keine Vorgaben bestehen. Zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung sollten bereits sämtliche Übereinkünfte zum geplanten Immobilienkauf getroffen sein – es sollte also ein Einvernehmen hinsichtlich des Kaufpreises, des Zeitplans, der mitverkauften Einrichtungsgegenstände und etwaiger Wohn- oder Nießbrauchrechte bestehen, die vereinbart wurden.

Eine der wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen besteht im Zusammentragen aller Dokumente, die der Notar für die Vertragserstellung benötigt. Dieser Schritt erfolgt bei Engel & Völkers Alstertal bereits zum Beginn der Vermarktung, sodass zum späteren Notartermin alle relevanten Unterlagen parat liegen. Hierzu zählen unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, eine Flurkarte und das Baulastenverzeichnis, die wir nach Erteilung Ihrer Vollmacht für Sie beantragen. Den Energieausweis sowie einen Nachweis über die Dichtheitsprüfung Ihrer Hamburger Immobilie müssen Sie als Eigentümer ebenfalls vorlegen - sollte dies zum Vermarktungsbeginn noch nicht der Fall sein, helfen Ihnen unsere Immobilienmakler gerne, indem wir den Kontakt zu geeigneten Fachunternehmen für Sie herstellen.

Ist die Liegenschaft noch mit einer Grundschuld belastet, bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder wird der entsprechende Eintrag im Grundbuch gelöscht und der Darlehensbetrag mit der Kaufsumme verrechnet; oder der Käufer übernimmt den Kredit auch von der Bank, wenn diese ihre Zustimmung erteilt. Je nach Entscheidung werden entsprechende Belege hierfür ebenfalls benötigt. Auch eine Aufstellung der bekannten Defizitpunkte sollte vorgenommen werden, damit der Notar diese in den Kaufvertrag aufnehmen kann.


Immobilienverkauf im Hamburger Nordosten: Was passiert während des Notartermins? 

Rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin lässt der Notar beiden Parteien den Vertragsentwurf zur Prüfung zukommen, sodass sowohl Sie als Verkäufer als auch der Käufer Gelegenheit haben, etwaige Anpassungen vorzumerken. Haben sich schließlich alle Beteiligten zum Notartermin zusammengefunden, wird anhand der vorgelegten Personalausweise zunächst die Identität der teilnehmenden Personen verifiziert. Im Anschluss verliest der Notar den kompletten Kaufvertrag, erläutert juristisches Fachvokabular und beantwortet aufkommende Fragen aus neutraler, rechtsberatender Position. Sind die Transaktionspartner daraufhin mit der finalen Version des Kaufvertrags einverstanden, kann dieser beidseitig unterzeichnet werden. Mit der anschließenden Unterschrift des Notars ist der Vertrag beglaubigt und fortan rechtskräftig.


Wie geht es nach dem erfolgreichen Notartermin mit Ihrer Hamburger Immobilie weiter? 

Im nächsten Schritt kümmert sich der Notar um den Eintrag einer sogenannten Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Diese dokumentiert das Recht des Käufers auf den Eigentumsübertrag zum vereinbarten Übergabezeitpunkt. Außerdem stellt der Notar eine Veräußerungsanzeige beim Finanzamt, das den Käufer nun zur Erhebung der Grunderwerbsteuer kontaktiert. Sobald diese gezahlt wurde, erhält der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die den Eingang der Steuersumme gewissermaßen quittiert. Außerdem holt er von der Stadt Hamburg eine Erklärung zum Verzicht auf ein etwaiges Vorkaufsrecht ein, sofern zutreffend. Ohne diese Bescheinigungen darf der Eigentumsübertrag nicht vollzogen werden. 

Sobald der Käufer die vereinbarte Summe für Ihre Immobilie im Hamburger Nordosten gezahlt hat, stellt der Notar einen Antrag auf Eigentümerwechsel, der im Grundbuch vermerkt wird. Die Auflassungsvormerkung wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr benötigt und kann gelöscht werden. Sofern ein Notaranderkonto eingerichtet wurde, um die Koordination der notwendigen Zahlungsvorgänge zu vereinfachen, leitet der Notar nun den Kaufpreis an Sie weiter. Somit ist der Eigentumsübertrag Ihres Hauses oder der Wohnung abgeschlossen. 

Die Kosten für die operativen und beratenden Tätigkeiten des Notars werden durch den Käufer getragen. Diese belaufen sich auf 1% bis 1,5% der Kaufsumme, wobei die Kosten für die Änderung des Grundbucheintrags bereits inbegriffen sind. 

Engel & Völkers Alstertal ist Ihr Ansprechpartner für eine komfortable und effiziente Verkaufslösung im Hamburger Nordosten: Nach einem erfolgreichen Vermarktungsprozess begleiten Sie unsere Immobilienmakler zuverlässig zum Notartermin und sorgen dafür, dass Ihre Transaktion reibungslos finalisiert werden kann. Sie möchten mehr erfahren? Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49-40-180 244 444 an oder besuchen Sie uns in einem unserer vier Immobilien-Shops in RahlstedtMarienthalWellingsbüttel oder Volksdorf , um Ihr Vorhaben schon bald gemeinsam mit uns zu konkretisieren!














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