In Gorla Maggiore bieten wir zum Verkauf exklusive, elegante Villa mit Garten, Swimmingpool und Doppeleingang. Die ausgezeichnete Organisation der Innenräume macht diese Eigenschaft zu einem Zuhause geeignet für eine Familie, die in Komfort Alltag leben will, betont die Bedeutung des Lebens im Freien, seine Schönheit und Dienstleistungen zu genießen. Vom Haupteingang gibt es Zugang zum Wohnzimmer mit Doppelbett und dem großen und separaten Raum der Küche, von dem aus Sie auf eine komfortable und gemütliche Außenterrasse mit Blick auf einen malerischen Olivenbaum gelangen und wo Sie auch an den heißesten Tagen die Frische des Schattens und den Duft von aromatischen Pflanzen genießen können. Der privateste Bereich des Schlafbereichs besteht aus drei großen Schlafzimmern und zwei Bädern. Ein zweiter Eingang führt in das noch nicht genutzte Obergeschoss, von dem aus man eine zweite Wohnung erhalten kann. Von der gleichen Treppe gelangen Sie in den Keller, bestehend aus einem großen Wohnbereich mit Kamin für Winterabende und einer geräumigen Küche, die um einen großen Tisch Freunde und Verwandte versammeln kann. Die Etage wird durch drei Schlafzimmer vervollständigt, von denen eines heute als Arbeitszimmer/Labor genutzt wird, zwei Badezimmer, von denen eines bewusst den Gästen gewidmet ist, die den Pool nutzen. Bereichern Sie das Anwesen eine Box für vier Autos und einen üppigen Garten gut gepflanzt und beleuchtet.
Gorla Maggiore ist eine norditalienische Gemeinde ("comune") mit Einwohnern (Stand ) in der Provinz Varese in der Lombardei. Diese Stadt zeichnet sich durch eine ruhige Atmosphäre und ein überwiegend Wohnumfeld aus. In der Altstadt befinden sich einige Gebäude von historischem und architektonischem Interesse, darunter die Pfarrkirche San Pietro. Gorla Maggiore ist auch bekannt für seine Grünflächen und Parks, die Räume für Entspannung und Zeit im Freien bieten. Es befindet sich in der Nähe des Varese-Sees, der Möglichkeiten für Freizeit- und Sportaktivitäten bietet. Die Stadt ist gut mit den umliegenden Städten verbunden, so dass es ein angenehmer Ort zu besuchen oder zu leben.
Der Vermittlungsauftrag wird unserer Agentur und unseren Immobilienagenten mittels der Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung dessen mittels der Beanspruchung der in unserer Broschüre sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen erteilt. Die seitens des Käufers zu entrichtende Vermittlungsgebühr (Provision) entspricht 4% des Kaufpreises der Immobilie, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung der Zustimmung zum Kauf zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, geschuldet und einlösbar erachtet. Die Elletre Srl (Partner von Engel & Voelkers Italia Srl) und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Umstandes die Zahlung der Provision zu verlangen. Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers. Die Elletre Srl weist insoweit jegliche Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen zurück, als diese von der verkaufenden Partei und/oder von vertrauten Fachleuten derselben stammen. Die Elletre Srl erachtet diese Informationen als wahrheitsgetreu und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Aktualität derselben sowie bezüglich eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber der Elletre Srl, die Möglichkeit wahren wird, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Hinsichtlich letzterem ist verpflichtend mitzuteilen, ob die von Elletre vorgeschlagene Immobilie von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden ist. Für alles, was hier nicht behandelt ist, gelten die Vorschriften des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.