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Villa mit Meerblick zu vermieten

Haus, Miete | Italien, Campania, Isle of Capri, ANACAPRI
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143 m²
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Was Sie über diese Villa wissen sollten


Ausstattung und Besonderheiten dieser Villa

Diese Villa befindet sich in zentraler Lage, aber in einer sehr ruhigen Gegend und ist mit dem Auto erreichbar. Im Erdgeschoss befindet sich der Haupteingang, der zu einem großen Wohnzimmer führt, zwei Schlafzimmer mit eigenem Bad und eine Küche. Auf der unteren Ebene gibt es zwei separate Ein-Zimmer-Unterkünfte, auf denen auch eine Küche, ideal für die Privatsphäre Ihrer Gäste. Das 800 qm große Grundstück ist in drei Bereiche mit Gärten, Terrassen mit Meerblick und Gehwegen unterteilt. in einer separaten Ecke nicht zu nah am Gebäude gibt es einen Bereich wo man einen kleinen Pool bauen könnte. Für seine Lage sowie seine einzigartigen Eigenschaften wäre die Immobilie auch für die Nutzung als kleines B&B geeignet.


ANACAPRI: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Der Vermittlungsauftrag wird unserer Agentur und unseren Immobilienagenten mittels der Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung dessen mittels der Beanspruchung der in unserer Broschüre sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen erteilt. Die Seitens des Käufers zu entrichtende Vermittlungsgebühr (Provision) entspricht 5% des Kaufpreises der Immobilie, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung der Zustimmung zum Kauf zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, geschuldet und einlösbar erachtet. Die ELMA GmbH (angeschlossen an die Engel & Völkers Italia s.r.l.) und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Umstandes die Zahlung der Provision zu verlangen. Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers. Die ELMA GmbH weist insoweit jegliche Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen zurück, als diese von der verkaufenden Partei und/oder von vertrauten Fachleuten derselben stammen. Die ELMA GmbH erachtet diese Informationen als wahrheitsgetreu und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Aktualität derselben sowie bezüglich eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber der ELMA GmbH, die Möglichkeit wahren wird, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Hinsichtlich letzterem ist verpflichtend mitzuteilen, ob die von ELMA vorgeschlagene Immobilie von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden ist. Für alles, was hier nicht behandelt ist, gelten die Vorschriften des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.


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Der Vermittlungsauftrag wird unserer Agentur und unseren Immobilienagenten mittels der Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung dessen mittels der Beanspruchung der in unserer Broschüre sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen erteilt. Die Seitens des Mieters zu entrichtende Vermittlungsgebühr (Provision) entspricht 15% (zzgl. MwSt.) des Mietpreises der Immobilie für das erste Jahr. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Die ELMA GmbH (angeschlossen an die Engel & Völkers Italia s.r.l.) und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Umstandes die Zahlung der Provision zu verlangen. Die ELMA GmbH weist insoweit jegliche Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen zurück, als diese von der vermietenden Partei und/oder von vertrauten Fachleuten derselben stammen. Die ELMA GmbH erachtet diese Informationen als wahrheitsgetreu und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Aktualität derselben sowie bezüglich eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es bleibt dabei, dass die vermietende Partei, unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber der ELMA GmbH, die Möglichkeit wahren wird, die Immobilie an Dritte zu vermieten, bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages vom Vermieter und Mieter. Für alles, was hier nicht behandelt ist, gelten die Vorschriften des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.


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