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Engel & Völkers Hamburg Niendorf/Schnelsen
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W-02JLWR – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Marion Remy
Remy Wohnimmobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
175 m²Grundstücksfläche
650 m²Zustand
GutGaragen
2Baujahr
1969Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
140 kWh/m²aDas angebotene Einfamilienhaus befindet sich in dem sehr beliebten und familienfreundlichen Hamburger Stadtteil Niendorf. Die sehr gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Friseuren, Restaurants etc. zeichnen diese Lage aus. Sämtliche Schulzweige und Kindergärten sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden. Die U-Bahn "Niendorf Nord" bringt Sie in ca. 5 Minuten zum „Tibarg“ mit seiner schönen Fußgängerzone und seinem beliebten Einkaufszentrum. Auch für Ihre Freizeitgestaltung bietet Niendorf mit seinen vielen Grünflächen das ideale Umfeld. Bis zur Innenstadt sind es mit der U-Bahn, mit mehreren Buslinien sowie mit dem Auto ca. 25 Minuten. Die Autobahnauffahrt A7 ist in Kürze zu erreichen. Auch der Hamburger Flughafen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW gut zu erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande durch Unterschrift des Objektnachweises inkl. des Suchkundenauftrages. Die Höhe der Courtage richtet sich nach der ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung zur Teilung der Maklercourtage und wird zwischen Eigentümer und Käufer geteilt und beträgt für jede Partei jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis inkl. der gesetzl. MwSt. und ist mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.