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Engel & Völkers Bad Nauheim
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W-02QVNZ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Christina Unger
EV-Immobilien Bad Nauheim Taunus GmbH & Co.KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
95 m²Gesamtfläche
98 m²Zustand
GutGaragen
1Baujahr
1998Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
140 kWh/m²aKarben ist eine attraktive Kleinstadt inmitten der Nidda-Aue. Von hier aus sind Sie in nur wenigen Minuten in der Natur und auch nur etwa 20 km nördlich der Innenstadt der Wirtschaftsmetropole Frankfurt am Main entfernt. Karben hat insgesamt 24.000 Einwohner und besteht aus sieben Ortsteilen. Verkehrsgünstig an der B3 und der 661 gelegen, verbindet Karben die jeweils nur wenige Kilometer entfernten Städte Frankfurt, Bad Vilbel, Bad Homburg, Friedrichsdorf, Friedberg und Bad Nauheim. Zudem bietet Karben ein eigenes Stadtbusnetz und zwei S-Bahn-Anschlüsse an die S6 in die Richtungen Frankfurt und Friedberg. Der Flughafen Frankfurt ist schnell und bequem erreichbar. Die Infrastruktur in Karben ist hervorragend. Alle Bedürfnisse des täglichen Bedarfs werden hier abgedeckt. Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Apotheken und Fachärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Vereine, Erholung- und Sportmöglichkeiten, ein Hallenbad sowie eine Vielzahl von Restaurants sind nur einige Dinge, die erwähnt werden sollten. Diese Immobilie liegt idyllisch und ruhig am Ortsrand von Großkarben.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Parkstr. 6, 61231, Bad Nauheim
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. 6% Grunderwerbssteuer, sowie Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.