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Engel & Völkers Mainz
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W-02UO64 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Katrin Wolf
EV-Immobilien Beran GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
91 m²Garagen
1Baujahr
1984Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
108 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas Mehrfamilienhaus befindet sich im beliebten Mainzer Stadtteil Laubenheim. Der im Süden von Mainz gelegene Vorort erfreut sich aufgrund seiner Lage zwischen Rhein, Naturschutzgebieten und den Weinbergen großen Zuspruchs. Laubenheim verfügt über eine sehr gute Infrastruktur mit Kindergärten, Sportzentrum, Bahnhof, Arztpraxen, verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Weinstuben. Darüber hinaus haben Sie von hier aus eine optimale Verkehrsanbindung nach Frankfurt und Wiesbaden. Die Mainzer Innenstadt können Sie bequem mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Hopfengarten 10, 55116, Mainz
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) regelmäßig jeweils 3% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Ab dem 01.01.2021 gilt die Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit beträgt die Courtage für jede Partei 3,57% einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.