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Engel & Völkers Fehmarn
04371 8879030
W-02UGN0 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Anne Müntz
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Badezimmer
3Wohnfläche
130 m²Grundstücksfläche
573 m²Zustand
RenovierungsbedürftigGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1935Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
315.9 kWh/m²aEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDer beschauliche Fischerort Orth mit seinen kleinen Cafés und Restaurants am Hafen liegt auf der Südwest-Seite der Ostsee-Insel Fehmarn. Im Sommer wohnen an der Orther-Reede rund 60 Einwohner, diese Zahl halbiert sich meistens in den Winterzeiten. Das Sulsdorfer Wiek Naturschutzgebiet ist direkt neben Orth gelegen und bietet Idylle und Entspannung in nächster Umgebung. Im ca. 10 Minuten entfernten Petersdorf haben Sie die Möglichkeit alle Einkäufe des täglichen Bedarfs zu erledigen. Zahlreiche Möglichkeiten an Sportaktivitäten am Strand und auf dem Wasser sind in direkter Umgebung vorhanden. Nur wenige Minuten trennen Urlauber und Einwohner von dem Naturstrand, der als Geheimtipp gilt. An dem Sand- und Kiesstrand, welcher von Dünengräsern und Heideland umgeben ist, lassen sich die schönsten Sonnenuntergänge der Insel beobachten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Breite Straße 16, 23769, Fehmarn
04371 8879030
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.