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Engel & Völkers Bad Neuenahr-Ahrweiler
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W-02UAIJ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Ann Christin Wagner
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
3Wohnfläche
150 m²Grundstücksfläche
426 m²Stellplätze
2Baujahr
2001Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
128.4 kWh/m²aDie angebotene Immobilie liegt in ruhiger und naturnaher Lage von Ahrbrück. Die Gemeinde liegt im Ahrtal, dessen Infrastruktur weitestgehend wiederhergestellt wurde und ist sowohl bei Wanderern als auch bei Motorsportfreunden beliebt. Die Autobahn nach Köln, Bonn oder Koblenz ist in 15 Minuten erreichbar. Ahrbrück verfügt über: - Einrichtungen des Täglichen Bedarfs wie Apotheke und Geschäfte (u.a. Supermarkt, Bäcker) - Filialen der Sparkasse und der Volksbank - Allgemeinmediziner und Zahnärztin im Ort - Krankenhaus und mehrere Fachkliniken in Bad Neuenahr - Kindergarten und Grundschule im Ort, fußläufig erreichbar - Weiterführende Schulen in Altenahr, Bad Neuenahr und Adenau - ÖPNV-Linienbusse, Bahnanschluss im Wiederaufbau - Entfernung zum Nürburgring ca. 25 Minuten
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Telegrafenstraße 7, 53474, Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.