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Engel & Völkers Würzburg
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W-02SP40 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sabrina Zackel
Fuderer Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
10Schlafzimmer
4Badezimmer
4Wohnfläche
420 m²Grundstücksfläche
1.015 m²Zustand
GutGaragen
3Stellplätze
2Baujahr
1986Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisLindelbach ist eine kleine Ortschaft mit knapp 500 Einwohnern und gehört zur Großen Kreisstadt Wertheim im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis. Direkt an der Tauber gelegen und eingerahmt von bunten Wäldern erleben Sie hier naturnahes Wohnen in einer historisch bedeutsamen Region Tauberfrankens. Im nur etwa fünf Fahrminuten entfernten Wertheim befinden sich Grund- und weiterführende Schulen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und eine umfassende medizinische Versorgung sowie bedeutsame Unternehmen und Arbeitgeber. Das Wertheim Village verzeichnet jährlich über 2,8 Mio. Besucher aus aller Welt. In Lindelbach selbst gibt es einen Kindergarten und eine Werkrealschule. Durch die Nähe zur Autobahn A3 und A81 sowie der Bundesstraße B27 ist Lindelbach verkehrsgünstig gelegen und ermöglicht schnelle Anbindungen in alle Richtungen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von jeweils 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.