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Engel & Völkers Eckernförde / südliche Schlei
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W-02P1A8 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Brigitte Benz-Reinke
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
12Badezimmer
6Wohnfläche
488 m²Gesamtfläche
520 m²Grundstücksfläche
8.828 m²Zustand
MittelmäßigGaragen
2Baujahr
1970Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
113.5 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisIm Norden des Naturparks Hüttener Berge, Schleswig-Holsteins kleinstem Naturpark liegt dieser Ortsteil der Gemeinde Hummelfeld. Fellhorst ist die perfekte Lage zwischen der Schlei, der Ostsee in Eckernförde und dem Anschluss an die Autobahn 7 nach Hamburg oder weiter in den Norden. Diese Lage bietet Ihnen viel Ruhe für eine außergewöhnliche Lebens- und Wohnqualität. In ca. 10 Minuten erreichen Sie die Autobahn oder, in der entgegengesetzten Richtung die Schlei. Hier finden Segelbegeisterte Zugang zu Deutschlands längstem Ostseefjord, die Schlei. Eckernförde mit seinen vielen kleinen Geschäften, Restaurants und Cafés erreichen Sie in ca. 20 Minuten. Die Ostsee mit Ihren Stränden vervollständigt dieses abwechslungsreiche Umfeld der Immobilie.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rathausmarkt 1, 24340, Eckernförde
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.