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Engel & Völkers Heinsberg
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W-02U8AC – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Kornelia Fischer
Holschbach & Kronen Residential GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Badezimmer
3Wohnfläche
267 m²Grundstücksfläche
922 m²Garagen
2Stellplätze
2Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, Gasheizung, SolarheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
59 kWh/m²aDas angebotene Objekt liegt ruhig und in angenehmer Nachbarschaft am Rand des Stadtkerns von Kaldenkirchen, mit Blick auf Wiesen, Wald und Felder und in unmittelbarer Nähe zum Kaldenkirchener Grenzwald. Dieser ist ein Landschafts- und Naturschutzgebiet und Teil des Naturparks Maas-Schwalm-Nette. Hier finden Sie einen hohen Erholungswert durch die Nähe zu den zahlreichen Seen und herrlichen Wäldern und erleben bei Ihren ausgedehnten Wanderungen zu Fuss oder mit dem Fahrrad eine abwechslungsreiche Natur- und Kulturlandschaft. Als Wirtschaftsstandort zwischen Rhein und Maas verfügt Kaldenkirchen über zwei Autobahnauffahrten auf die A 61. Ergänzt durch die Nähe zur Autobahn A 40 bietet Kaldenkirchen schnelle und bequeme Anbindungen in die Städte Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf, an das Ruhrgebiet sowie in die benachbarten Niederlande. Die attraktive Innenstadt Kaldenkirchens ist fußläufig oder mit dem Fahrrad oder Auto zu erreichen. Alle Einrichtungen für den täglichen und erweiterten Bedarf, Kindergärten Schulen, Ärzte und Apotheken sind vorhanden. Ebenso finden Sie in Kaldenkirchen und Nettetal zahlreiche Sport-, Freizeit- und Kulturangebote.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also ins-gesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.