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Engel & Völkers Elmshorn
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W-02V6TY – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Janne Bugtrup
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5.5Badezimmer
1Wohnfläche
156 m²Grundstücksfläche
1.505 m²Garagen
1Baujahr
1850Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
216.4 kWh/m²aEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Gemeinde Oldendorf liegt ca. sieben Kilometer nordwestlich der Kreisstadt Itzehoe. Oldendorf mit seinen ca. 1.100 Einwohnern ist ein idyllischer kleiner Ort, ein ehemaliges Bauerndorf, mit hohem Wohnwert. Das Freibad, viele Vereine und die freiwillige sowie die Jugendfeuerwehr bieten ein großes Angebot zur Freizeitbeschäftigung an. Ein Dorfhaus, welches für öffentliche und private Veranstaltungen genutzt wird und ein Sport- und Tennisplatz sind ebenfalls im Ort zu finden. Oldendorf verfügt über einen Kindergarten und eine Grundschule kann im nahegelegenen Heiligenstedten besucht werden. Die weiterführenden Schulen befinden sich in Itzehoe ebenso wie Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und Gastronomie. Das ländlich schöne Umfeld verfügt über diverse Fischteiche, die das Anglerherz höher schlagen lassen. Die Nähe zur Stör und zum Breitenburger Wald machen die Lage perfekt. Verkehrsmäßig ist die Gemeinde durch die Kreisstraße K 36 erschlossen, mit seiner guten Anbindung an die A23 nach Hamburg ist Oldendorf ideal gelegen. Die Bundesstraße 5 verläuft südlich der Gemeinde.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.