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Engel & Völkers Norderstedt
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W-02UHPG – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Carmen Augustin
Hamburg Südost Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
98 m²Grundstücksfläche
714 m²Zustand
RenovierungsbedürftigGaragen
1Stellplätze
3Baujahr
1961Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
463.1 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisQuickborn ist eine Stadt im Kreis Pinneberg. Hier leben aktuell ca. 21.700 Einwohner. Die Stadt befindet sich nah der Autobahn A7 sowie der Bundesstraße B4 und ist in das Netz des Hamburger Verkehrsverbundes eingebunden. Die Hamburger Innenstadt liegt nur ca. 20 Kilometer entfernt. Für erholsame Spaziergänge bietet das nahegelegene Himmelmoor, welches das größte Moor Schleswig-Holsteins ist, ein wunderschönes, weitläufiges Naturschutzgebiet. Das große Freibad ist an heißen Sommertagen ein Magnet für die ganze Familie. Schulisch ist Quickborn außerordentlich gut aufgestellt und bietet Ihnen mit drei staatlichen Grundschulen, einer privaten Grundschule, einer Regionalschule, zwei Gymnasien, einer Gemeinschaftsschule, einer Förderschule und vier Kitas ein breites Angebot für Ihre Kinder. Das Objekt liegt in einer geschwindigkeitsbegrenzten 30er Zone. Restaurants, Cafés sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten finden Sie im ansprechenden, 2 km entfernten Ortskern. Hier sind auch zahlreiche Ärzte und Apotheken untergebracht. Ausführlichere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.quickborn.de/
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.