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Engel & Völkers Würzburg
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W-02S31E – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Kilian Krämer
Fuderer Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
144 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
2Baujahr
2011Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisDie Wohnung befindet sich im ehemaligen Simens-Gebäude nahe der Mergentheimerstraße in Heidingsfeld. Fußläufig erreicht man von der Wohnung aus einen Getränke- und Supermarkt, zwei große Einrichtungshäuser sowie Tankstellen. Außerdem ist die Straßenbahnhaltestelle der Linie 3 und 5 mit wenigen Schritten erreicht, daher besteht eine hervorragende Anbindung an die Würzburger Innenstadt. Auch die Autobahnauffahrt A3 ist nur 5 Autominuten entfernt. Die einstige Stadt Heidingsfeld, welche 1930 zu einem Stadtteil Würzburgs eingemeindet wurde, liegt ca. drei Kilometer südlich der Würzburger Altstadt. Das Heidingsfelder „Städtle“ zeichnet sich neben bewegter Historie und eigener Stadtmauer durch eine hervorragende Infrastruktur aus. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind hier vorhanden: Supermärkte, Banken, Ärzte, Restaurants, Kneipen, Friseurstudios sowie Einzelhandel jeglicher Art. Daher ist die schnelle Erreichbarkeit der Würzburger Innenstadt oftmals gar nicht von Nöten, findet man doch in Heidingsfeld größtenteils alles was man braucht. Sonnig am Main gelegen und umgeben von Weinbergen mangelt es zudem auch nicht an kleinen Festchen in Heidingsfeld, vom traditionsreichen eigenen Faschingszug einmal ganz zu schweigen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von jeweils 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.