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Engel & Völkers Saarbrücken
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W-02U4PJ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Nico Dehner
Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
82 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
1965Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
FernwärmeArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
64.9 kWh/m²aDiese Eigentumswohnung befindet sich in ruhiger Lage des Saarbrücker Eschbergs. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken, Kindergärten und Schulen sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Die Stadtmitte erreicht man in wenigen Fahrminuten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die unweit der Wohnung ab- und anfahren. Den SaarBasar erreichen Sie in wenigen Minuten zu Fuß. Saarbrücken hat als Landeshauptstadt einen sehr hohen Freizeitwert, hohe Zentralität und unmittelbare Nähe zu Frankreich, so wie den internationalen Flughafen Ensheim, der in nur wenigen Fahrminuten zu erreichen ist. Die Autobahnen nach Straßburg, Luxemburg, Frankfurt und Paris sind ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.