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Engel & Völkers Düsseldorf-Carlstadt
0211/580 540
W-02UOQJ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Andriana Caraus
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
1Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
43 m²Stellplätze
1Baujahr
1978Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
128.5 kWh/m²aDer zentrale, aufstrebende Stadtteil Düsseldorf-Oberbilk grenzt im Südosten an die Innenstadt. Die hier angebotene Wohnung befindet sich inmitten des von Urbanität geprägten Stadtteils. Die Nähe zum historischen Volksgarten mit seinen vielfältigen Erholungsmöglichkeiten und die Nachbarschaft zur belebten Kölner Straße mit unterschiedlichsten Einkaufsmöglichkeiten prägen diesen Stadtteil, der noch ein großes Entwicklungspotential in sich trägt. Vor allem junge Leute zieht es in dieses Viertel, in dem sich zunehmend auch die Gastronomie- und Kulturszene zuhause fühlt. Oberbilk ist zudem optimal in den ÖPNV eingebunden. Der Düsseldorfer Hauptbahnhof ist fußläufig erreichbar. Unterschiedliche Sport- und Freizeitmöglichkeiten im Südpark, im Volksgarten und die Mitsubishi Electric Halle mit großen Konzerten komplettieren das Programm an Aktivitäten für dieses interessante, vielen Wohnungsuchenden noch weitgehend unbekannte, Stadtviertel. In Oberbilk finden Sie einige Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen. Ein vielfältiger und lebendiger Ort mit unterschiedlichen Wohn- und Unterhaltungsmöglichkeiten; etwas für echte Stadtmenschen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Hohe Straße 7 - 9, 40213, Düsseldorf
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.