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Engel & Völkers Braunschweig
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W-02SCL8 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Rainer von Stosch-Diebitsch
Engel & Völkers Braunschweig Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3.5Schlafzimmer
2Badezimmer
2Wohnfläche
190 m²Gesamtfläche
190 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
2013Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
61.6 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDiese außergewöhnliche Penthouse Wohnung befindet sich im Stadtteil „Westliches Ringgebiet“, im Madamenweg von Braunschweig. Nur wenige Gehminuten von der Wohnung entfernt befindet sich eine Grünanlage. Die Buslinie 418 hält direkt vor der Haustür und sichert so eine ideale Anbindung an den Personennahverkehr. Der Westpark als Naherholungsgebiet lädt zu Aktivitäten und ausgedehnten Spaziergängen ein. Die Braunschweiger Innenstadt mit diversen Geschäften, Restaurants und kulturellen Einrichtungen sowie die Schlosspassage von Braunschweig erreichen Sie ebenfalls unkompliziert. Eine gute Verkehrsanbindung zu den umliegenden Autobahnen ist selbstverständlich. So erreichen Sie schnell die A36 in Richtung Harz sowie die Bundesautobahn A2 in Richtung Berlin/ Wolfsburg/ Hannover.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Steinweg 28, 38100, Braunschweig
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.