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Engel & Völkers Kappeln
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W-02U9XD – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Nils Rathje
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Badezimmer
2Wohnfläche
79 m²Gesamtfläche
82 m²Grundstücksfläche
527 m²Zustand
GutStellplätze
3Baujahr
1995Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisWie ein blaues Band umschließt das Wasser das Land. Der Ferienort Schönhagen liegt auf der Halbinsel Schwansen direkt an der Ostsee. Die traumhafte Lage am feinsandigen Strand, der Steilküste und die sanft hügelige Landschaft zwischen Ostsee und Schlei bietet ein großes Angebot an Freizeitaktivitäten und somit viele Möglichkeiten für einen abwechslungsreichen und erholsamen Urlaub. Für Ausflüge lockt die idyllische Hafenstadt Kappeln mit seiner Klappbrücke und seinem malerischen Stadtbild, welche Sie in nur ca. 13 Minuten mit dem PKW erreichen. Hier finden Sie auch alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Das beliebte Ostseebad Eckernförde ist ca. 30 Autominuten entfernt. In Schönhagen finden Sie neben Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten einen Fahrrad- und Strandkorbverleih. So bleiben auch vor Ort keine Wünsche offen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Am Hafen 19a, 24376, Kappeln
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.