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Engel & Völkers MC Berlin-Brandenburg
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W-02V718 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Paula Gegg
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
158 m²Zustand
GutBaujahr
1900Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Dezentrale Heizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
46.5 kWh/m²aDie Wohnung besticht durch ihre zentrale Lage im Bezirk Schöneberg, einem Stadtteil Berlins mit gutbürgerlichem Flair. Nur einen kurzen Fußweg entfernt sind zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés im Dürerkiez sowie die beliebte Schloßstraße. In unmittelbarer Nähe befinden sich außerdem mehrere Kinderspielplätze, eine schnelle Erreichbarkeit von Schulen und der Park im Südgelände lädt zu erholsamen Spaziergängen oder sportlichen Aktivitäten wie Joggen oder Fahrradfahren ein. Kulturinteressierte können die vielfältigen Angebote des Schlosspark Theaters und des Botanischen Gartens genießen. Die ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, mit der S-Bahn-Station Friedenau in Gehweite, ermöglicht eine schnelle und bequeme Erreichbarkeit des Großstadttrubels. Entdecken Sie selbst, wie diese Umgebung ein perfektes Gleichgewicht zwischen urbanem Leben und grüner Erholung schafft.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.