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Engel & Völkers Solingen
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W-02UG01 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Thomas Bergemann
Bergemann & von den Steinen Immobilien GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
10.700 m²Das Grundstück befindet sich im begehrten Stadtteil Aufderhöhe, in ruhiger, aber exponierter Lage erreichen Sie die Autobahnanbindungen zu A3, A59 in Richtung Köln und Düsseldorf mit dem Auto in wenigen Minuten. Solingen liegt im bergischen Land und ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Düsseldorf. Zu den sehenswertesten Ausflugszielen der Klingenstadt gehören unter anderen die rekonstruierte Schloss Burg und die Müngstener Brücke. Über das ganze Jahr verteilt, finden zahlreiche beliebte Volksfeste statt. Das Objekt liegt ruhig, aber dennoch zentral im Stadtteil Aufderhöhe. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind fußläufig zu erreichen. Die notwendige Infrastruktur mit Geschäften, Schulen/ Kindergärten und ärztlicher Versorgung findet sich in unmittelbarer Umgebung. Die Städte Köln und Düsseldorf und deren Flughäfen sind durch die gute Autobahnanbindung in ca. 30 Minuten mit dem Auto erreichbar, der öffentliche Nahverkehr ist gut erreichbar und ausgebaut.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Kölner Straße 65a, 42651, Solingen
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,00 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.