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Engel & Völkers Bonn
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W-02T44C – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Michael Höpfner
EV Bonn Immobilien Spohr e.K.
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
3.338 m²Das Grundstück befindet sich in erster Rheinlage von Bonn-Mehlem. In diesem südlichsten Stadtteil von Bonn vereinen sich die Ruhe und das Ambiente, die einem ehemaligen Standort von verschiedenen Botschaften angemessen sind. Wunderbare Villen auf großen Grundstücken prägen die Nachbarschaft entlang der Rheinpromenade und geben eine erste Idee davon, wie die eigene Villa aussehen könnte. Entlang der Rheinpromenade lässt sich die herrliche Umgebung gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkunden. Tägliche Besorgungen können im Ortskern von Mehlem erledigt werden. Weiterführende Angebote finden sich in der gut erreichbaren Godesberger Innenstadt. Der Bahnhof Mehlem liegt ca. 1.800 m entfernt und bindet Bad Godesberg, die Museumsmeile, die Bonner Innenstadt sowie Köln und Koblenz an. Die überregionale Mobilität ist über die nördlich gelegene Bundesautobahn BAB 563 (Rheinauenbrücke) und die sich anschließende BAB 59 in Richtung Köln und Köln/Bonner Flughafen sichergestellt.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.