Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Limburgerhof
+49 6236 69 30 88 0
W-02U929 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sebastian Froch
Landhaus-Pfalz Immobilienservices GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
2Wohnfläche
104 m²Gesamtfläche
112 m²Stellplätze
2Baujahr
1995Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
99.3 kWh/m²aHeizungsart
Fußbodenheizung, HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisWaldsee ist mit seinen ca. 5.900 Einwohnern ein Teil der Verbandsgemeinde Waldsee-Otterstadt und liegt einerseits verkehrsgünstig im Einzugsbereich der beiden Städte Speyer und Ludwigshafen und andererseits in einer herrlichen Umgebung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Neben einer hervorragenden Ausstattung mit allen Einrichtungen einer modernen Gemeinde finden Sie hier ein Vereinsleben vor, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene in sportlichen, kulturellen oder geselligen Bereichen vielfältige Möglichkeiten für eine entsprechende Freizeitgestaltung haben. Ebenso bietet die Infrastruktur sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie Ärzte und ist verkehrsgünstig gelegen an der B9 und an der A61. Energieangaben: Bedarfsausweis: Endenergiebedarf kWh/(m²*a): 99.30, Gas, Zentralheizung, Baujahr: 1995, Energieklasse: C
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Speyerer Straße 46, 67117, Limburgerhof
+49 6236 69 30 88 0
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.