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Engel & Völkers Dortmund-Süd
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W-02UNIM – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Pascal Holz
EV Dortmund Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
5Badezimmer
2Wohnfläche
153 m²Gesamtfläche
153 m²Grundstücksfläche
894 m²Zustand
SanierungsbedürftigBaujahr
1936Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
257.8 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDieses Einfamilienhaus befindet sich in Brünninghausen, einem sehr beliebten südlichen Stadtteil von Dortmund. Die grüne Umgebung lädt zu vielen verschiedenen Aktivitäten im Freien ein. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Ärzte und Banken liegen im Stadtkern von Hombruch. Schulen und Kindergärten befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Zur Bushaltestelle gelangen Sie fußläufig. Dort fahren die Busse tagsüber in kurzen Abständen, so erreichen Sie in wenigen Minuten das Zentrum von Hombruch. Hier stehen Ihnen zahlreiche Anschlussmöglichkeiten in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof zur Verfügung. Ruhe und Erholung vom hektischen Alltag finden Sie in den zahlreichen Naherholungsgebieten des Dortmunder Südens.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Hagener Straße 295, 44229, Dortmund
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.