Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Saarlouis
+49 6831 4003840
W-02Q2QS – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Claudia Podevin
JoBa-Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
61 m²Baujahr
1969Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
62.8 kWh/m²aArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Eigentumswohnung befindet sich in einer stadtnahen Lage von Saarlouis. Die Innenstadt von Saarlouis ist in nur wenigen Autominuten entfernt und somit auch die historische Altstadt von Saarlouis zu erreichen. Ohne Mühe und Zeitaufwand erreichen Sie die gastronomischen Einrichtungen, Warenhäuser, Banken sowie Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Autobahnanschluss A620 in Richtung Saarbrücken, Merzig, Luxemburg und den Anschluss A8 in Richtung Neunkirchen, Trier befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Bibelstraße 16, 66740, Saarlouis
+49 6831 4003840
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. (mindestens jedoch 3.000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis). Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.