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Engel & Völkers Jever
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W-02UH98 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Mirzet Begovic
E+V Möhle + Herovic OHG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
5Badezimmer
2Wohnfläche
166 m²Grundstücksfläche
324 m²Zustand
TopBaujahr
2022Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
22.4 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
WärmepumpeArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDieser großzügige Neubau befindet sich im Neubaugebiet "Schöfelwiesen" in der Stadt Jever. Die über 1000 Jahre alte Stadt Jever hat im Jahre 1536 die Stadtrechte verliehen bekommen und sich im Laufe der Jahrhunderte ihre Historie erhalten. Das prächtige Schloss mit seinem markanten Zwiebelturm ist ein Wahrzeichen und beherbergt eines der attraktivsten Museen im Küstengebiet. Gepflegte historische Märkte und Gebäude, Denkmäler und weitere Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild. Die Stadt mit über 14.000 Einwohnern ist Sitz der Verwaltung des Landkreises Friesland. Jever ist Teil der prosperierenden Wirtschaftsregion Weser-Ems. Alle ostfriesischen Inseln und die Küstenbadeorte im Jeverland sind in wenigen Autominuten oder mit dem Fahrrad auf dem gut angelegten Radwegenetz erreichbar. Der Tourismus nimmt einen immer größeren Stellenwert ein. Die zahlreichen attraktiven und leistungsfähigen Restaurants und Hotels bewerben die Stadt erfolgreich. Jever verfügt über ein umfangreiches und gut strukturiertes System sozialer Dienste. Selbstverständlich befinden sich am Ort alle weiterführenden Schulen. Jever ist wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt der Region.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Mühlenstraße 6, 26441, Jever
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.