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Engel & Völkers Weimar
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W-02T4DW – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Marcus Spörlein
E&V Immobilien GmbH Jena
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2Badezimmer
2Wohnfläche
62 m²Gesamtfläche
62 m²Zustand
GutStellplätze
1Baujahr
2001Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
132.6 kWh/m²aDie Lage dieser Maisonettewohnung vereint Naturverbundenheit mit urbaner Erreichbarkeit. In nur wenigen Minuten erreichen Sie das pulsierende Herz des Weimarer Stadtzentrums. Eine nahegelegene Kindertagesstätte, optimale Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr sorgen für eine komfortable Alltagsbewältigung. Erleben Sie Wohnqualität inmitten der Natur und lassen Sie sich von der stilvollen Eleganz dieser Maisonettewohnung bezaubern.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Kaufstraße 11, 99423, Weimar
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Courtage Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Gemäß den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen dürfen wir bei einer Tätigkeit sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite jeweils nur Courtagen in gleicher Höhe verlangen. Da wir bzgl. des angebotenen Objektes sowohl/ für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite tätig werden, werden wir sowohl der Verkäufer-als auch der Käuferseite jeweils eine Courtage i.H .v. 3,0 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (in jeweils geltender Höhe berechnen; aktuell beträgt die Umsatzsteuer 19 %, sodass die Courtage insg. brutto 3,57 % des Kaufpreises beträgt). Diese Courtageansprüche unsererseits sind jeweils (der Verkäufer- und der Käuferseite gegenüber) verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzgl. des angebotenen Objektes. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.