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Engel & Völkers Neustadt an der Aisch - coming soon
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W-02VIU2 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Stefan Zöller
EV Neustadt GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Wohnfläche
161 m²Grundstücksfläche
285 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
2000Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
62.5 kWh/m²aDie Gemeinde Hagenbüchach liegt an der südöstlichen Grenze des Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, am Rande des Zentrums der Metropolregion Nürnberg mit sehr günstigen Verkehrsanbindungen zum Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen und Herzogenaurach. Die Gemeinde zählt zum Naherholungsgebiet Nürnberg. Südöstlich des Ortes entspringt der Hammerbach, nördlich entspringt der Griesbach mit dem Waldgebiet Sandgruben. Die Entfernung ins östlich gelegene Nürnberg beträgt ca 30 km, ins östlich gelegene Erlangen 25 km und ins nordwestlich gelegene Neustadt an der Aisch ca. 15 km über die Bundesstraße 8, Nürnberg-Würzburg. Die Zentren der Städte können sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln (RB RE10, S6 Neustadt an der Aisch - Fürth) als auch mit dem Auto schnell erreicht werden. In der Wohngemeinde Hagenbüchach finden Sie ein vielfältiges Sport- und Freizeitangebot für alle Altersgruppen und einen Kindergarten. Weitere Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke und die Grundschule sind in der angrenzenden Gemeinde Emskirchen. “In Hagenbüchach lässt sich’s ausgezeichnet leben.”
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
91413, Neustadt an der Aisch
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.